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Barrierefrei umbauen im Eigenheim – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: IFB Hamburg

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Mit unseren Förderangeboten machen wir barrierefreies Wohnen in selbstgenutztem Wohneigentum möglich.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum.

Was wird gefördert?

Zuschuss für den barrierefreien Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen, einschließlich Umbau zu rollstuhl- und altersgerechtem Wohnraum. Zuschüsse bis 20.000 € für verschiedene Einzelmaßnahmen, unter Einhaltung von Einkommensgrenzen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IFB Hamburg.

Voraussetzungen

Einhaltung von Einkommensgrenzen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Barrierefrei umbauen im Eigenheim

Wer kann Barrierefrei umbauen im Eigenheim beantragen?

Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum

Wie hoch ist die Förderung bei Barrierefrei umbauen im Eigenheim?

Förderbetrag: bis 20.000 €.

Wer ist Fördergeber von Barrierefrei umbauen im Eigenheim?

Fördergeber ist IFB Hamburg. Quelle: ifb.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 20.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit