Barrierefrei umbauen im Eigenheim – Förderung in Hamburg
Fördergeber: IFB Hamburg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Mit unseren Förderangeboten machen wir barrierefreies Wohnen in selbstgenutztem Wohneigentum möglich.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000 €.
Frist und Status
Antragstellung und zum Ablauf erfahren Sie alles rund um Ihre Fördermöglichkeiten
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IFB Hamburg.
Voraussetzungen
Einhaltung von Einkommensgrenzen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Barrierefrei umbauen im Eigenheim"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Barrierefrei umbauen im Eigenheim zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Barrierefrei umbauen im Eigenheim
Wer kann Barrierefrei umbauen im Eigenheim beantragen?
Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum
Wie hoch ist die Förderung bei Barrierefrei umbauen im Eigenheim?
Förderbetrag: bis 20.000 €.
Bis wann kann man Barrierefrei umbauen im Eigenheim beantragen?
Antragstellung und zum Ablauf erfahren Sie alles rund um Ihre Fördermöglichkeiten
Wer ist Fördergeber von Barrierefrei umbauen im Eigenheim?
Fördergeber ist IFB Hamburg. Quelle: ifb.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 20.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hamburg