VeröffentlichtZuschuss
Barrierefrei umbauen im Eigenheim – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: IFB Hamburg
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Mit unseren Förderangeboten machen wir barrierefreies Wohnen in selbstgenutztem Wohneigentum möglich.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum.
Was wird gefördert?
Zuschuss für den barrierefreien Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen, einschließlich Umbau zu rollstuhl- und altersgerechtem Wohnraum. Zuschüsse bis 20.000 € für verschiedene Einzelmaßnahmen, unter Einhaltung von Einkommensgrenzen.
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IFB Hamburg.
Voraussetzungen
Einhaltung von Einkommensgrenzen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Barrierefrei umbauen im Eigenheim zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Barrierefrei umbauen im Eigenheim
Wer kann Barrierefrei umbauen im Eigenheim beantragen?
Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum
Wie hoch ist die Förderung bei Barrierefrei umbauen im Eigenheim?
Förderbetrag: bis 20.000 €.
Wer ist Fördergeber von Barrierefrei umbauen im Eigenheim?
Fördergeber ist IFB Hamburg. Quelle: ifb.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 20.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit