Fördergeber: IFB Hamburg
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Mit unseren Förderangeboten machen wir barrierefreies Wohnen in selbstgenutztem Wohneigentum möglich.
Antragsberechtigt sind: Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum.
Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000 €.
Antragstellung und zum Ablauf erfahren Sie alles rund um Ihre Fördermöglichkeiten
Fördergeber und Antragstelle: IFB Hamburg.
Einhaltung von Einkommensgrenzen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Barrierefrei umbauen im Eigenheim zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenEigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum
Förderbetrag: bis 20.000 €.
Antragstellung und zum Ablauf erfahren Sie alles rund um Ihre Fördermöglichkeiten
Fördergeber ist IFB Hamburg. Quelle: ifb.
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