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Antrag möglichZuschuss

Zuschuss für Maßnahmen zur grünen Infrastruktur – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen

Förderung von Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung der grünen Infrastruktur.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, Trägervereine der Biologischen Stationen, Träger von Naturparken, Stiftungen, Naturschutzverbände.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie Maßnahmen zur Sicherung, Wiederherstellung, Schaffung, Entwicklung und Vernetzung von Elementen der grünen Infrastruktur sowie zur Erstellung oder Aktualisierung entsprechender konzeptioneller Grundlagen planen. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen wie die Sicherung und Entwicklung von Offenlandflächen, Gehölzstrukturen, naturnahen Gewässern, sowie Bildungsaktivitäten im Naturschutz.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 100.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028. Projekte sollen bis spätestens Ende 2028 abgeschlossen sein.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Öffentlich-rechtliche bzw.

privatrechtliche Voraussetzungen für eine langfristige Sicherung des Zuwendungszwecks müssen gewährleistet sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformulare,Entwicklung naturnaher Flächen,Bedarfsanalyse

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Häufige Fragen zu Zuschuss für Maßnahmen zur grünen Infrastruktur

Wer kann Zuschuss für Maßnahmen zur grünen Infrastruktur beantragen?

Gemeinden, Gemeindeverbände, Trägervereine der Biologischen Stationen, Träger von Naturparken, Stiftungen, Naturschutzverbände

Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss für Maßnahmen zur grünen Infrastruktur?

Förderbetrag: 10.000 € – 100.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Zuschuss für Maßnahmen zur grünen Infrastruktur beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028. Projekte sollen bis spätestens Ende 2028 abgeschlossen sein.

Wer ist Fördergeber von Zuschuss für Maßnahmen zur grünen Infrastruktur?

Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 100.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2028
Förderregion
Bundesweit

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