Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen
Förderung von Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung der grünen Infrastruktur.
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, Trägervereine der Biologischen Stationen, Träger von Naturparken, Stiftungen, Naturschutzverbände.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 100.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028. Projekte sollen bis spätestens Ende 2028 abgeschlossen sein.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
Öffentlich-rechtliche bzw.
privatrechtliche Voraussetzungen für eine langfristige Sicherung des Zuwendungszwecks müssen gewährleistet sein.
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Jetzt Projekt prüfenGemeinden, Gemeindeverbände, Trägervereine der Biologischen Stationen, Träger von Naturparken, Stiftungen, Naturschutzverbände
Förderbetrag: 10.000 € – 100.000 €. Förderquote: 80 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028. Projekte sollen bis spätestens Ende 2028 abgeschlossen sein.
Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
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