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Richtlinie Berufliche Bildung - Verbundausbildung – Förderung in Sachsen

Fördergeber: SAB - Sächsische Aufbaubank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Förderung der Ausbildung im Verbund für kleinere und mittelständische Unternehmen in Sachsen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten im Freistaat Sachsen.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm ermöglicht es kleineren und mittelständischen Unternehmen, die Ausbildung im Verbund durchzuführen. Ausbildungsinhalte können in anderen Unternehmen oder Bildungseinrichtungen vermittelt werden, um das gesamte Spektrum der Berufsausbildung abzudecken. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für die Ausbildungsausgaben des entsendenden Ausbildungsbetriebes.

Frist und Status

Antragstellungen sind seit 13.08.2025 über das Förderportal möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: SAB - Sächsische Aufbaubank.

Voraussetzungen

Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten, die im Freistaat Sachsen ansässig sind.

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Häufige Fragen zu Richtlinie Berufliche Bildung - Verbundausbildung

Wer kann Richtlinie Berufliche Bildung - Verbundausbildung beantragen?

Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten im Freistaat Sachsen

Bis wann kann man Richtlinie Berufliche Bildung - Verbundausbildung beantragen?

Antragstellungen sind seit 13.08.2025 über das Förderportal möglich.

Wer ist Fördergeber von Richtlinie Berufliche Bildung - Verbundausbildung?

Fördergeber ist SAB - Sächsische Aufbaubank. Quelle: sab.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen