Richtlinie Berufliche Bildung - Verbundausbildung – Förderung in Sachsen
Fördergeber: SAB - Sächsische Aufbaubank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Förderung der Ausbildung im Verbund für kleinere und mittelständische Unternehmen in Sachsen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten im Freistaat Sachsen.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Antragstellungen sind seit 13.08.2025 über das Förderportal möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: SAB - Sächsische Aufbaubank.
Voraussetzungen
Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten, die im Freistaat Sachsen ansässig sind.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Richtlinie Berufliche Bildung - Verbundausbildung
Wer kann Richtlinie Berufliche Bildung - Verbundausbildung beantragen?
Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten im Freistaat Sachsen
Bis wann kann man Richtlinie Berufliche Bildung - Verbundausbildung beantragen?
Antragstellungen sind seit 13.08.2025 über das Förderportal möglich.
Wer ist Fördergeber von Richtlinie Berufliche Bildung - Verbundausbildung?
Fördergeber ist SAB - Sächsische Aufbaubank. Quelle: sab.
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