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Rehabilitierung der Opfer von DDR-Unrecht – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Rehabilitierungsbehörde | Ministerium des Innern und für Kommunales

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Betroffene von Verwaltungsunrecht in der DDR können sich rehabilitieren lassen und Folgeleistungen in Anspruch nehmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Opfer von Verwaltungsunrecht in der DDR.

Was wird gefördert?

Wenn Sie in der DDR Verwaltungsunrecht ausgesetzt waren oder im Berufsleben verfolgt wurden, können Sie sich rehabilitieren lassen und sodann Folgeleistungen in Anspruch nehmen. Über die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung und berufliche Rehabilitierung wird damit Betroffenen ein Weg eröffnet, sich vom Makel persönlicher Diskriminierung zu befreien. Der Antrag ist schriftlich bei der Rehabilitierungsbehörde des Bundeslandes zu stellen, in dessen heutigem Gebiet die Unrechtsmaßnahme ergangen ist. Antragsformulare können auf dieser Webseite heruntergeladen werden, direkt am PC ausgefüllt und ausgedruckt werden oder bei den Rehabilitierungsbehörden angefordert werden. Den Anträgen sollen alle verfügbaren Beweismittel beigefügt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie alle Formulare (Einwilligungen und Antrag) ausgefüllt und unterschrieben an die Rehabilitierungsbehörde senden. Nur bei Vorliegen aller Unterlagen kann mit der Antragsbearbeitung begonnen werden. Das Verwaltungsverfahren ist grundsätzlich kostenlos.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 1.500 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Rehabilitierungsbehörde | Ministerium des Innern und für Kommunales.

Voraussetzungen

Betroffene von Verwaltungsunrecht in der DDR oder im Berufsleben Verfolgte.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformulare,Beweismittel

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Häufige Fragen zu Rehabilitierung der Opfer von DDR-Unrecht

Wer kann Rehabilitierung der Opfer von DDR-Unrecht beantragen?

Opfer von Verwaltungsunrecht in der DDR

Wie hoch ist die Förderung bei Rehabilitierung der Opfer von DDR-Unrecht?

Förderbetrag: ab 1.500 €.

Wer ist Fördergeber von Rehabilitierung der Opfer von DDR-Unrecht?

Fördergeber ist Rehabilitierungsbehörde | Ministerium des Innern und für Kommunales. Quelle: mik_brandenburg.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 1.500 €
Förderart
Sonstiges
Förderregion
Bundesweit