Rehabilitierung der Opfer von DDR-Unrecht – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Rehabilitierungsbehörde
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Opfer von Verwaltungsunrecht in der DDR können sich rehabilitieren lassen und Folgeleistungen in Anspruch nehmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Opfer von Verwaltungsunrecht in der DDR.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei ab 1.500 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Rehabilitierungsbehörde.
Voraussetzungen
Betroffene müssen in der DDR Verwaltungsunrecht erlitten haben.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG),Beweismittel
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Rehabilitierung der Opfer von DDR-Unrecht
Wer kann Rehabilitierung der Opfer von DDR-Unrecht beantragen?
Opfer von Verwaltungsunrecht in der DDR
Wie hoch ist die Förderung bei Rehabilitierung der Opfer von DDR-Unrecht?
Förderbetrag: ab 1.500 €.
Wer ist Fördergeber von Rehabilitierung der Opfer von DDR-Unrecht?
Fördergeber ist Rehabilitierungsbehörde. Quelle: mik_brandenburg.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 1.500 €
- Förderart
- Sonstiges
- Förderregion
- Bundesweit