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Rehabilitierung der Opfer von DDR-Unrecht – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Rehabilitierungsbehörde

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Opfer von Verwaltungsunrecht in der DDR können sich rehabilitieren lassen und Folgeleistungen in Anspruch nehmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Opfer von Verwaltungsunrecht in der DDR.

Was wird gefördert?

Das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) regelt die Aufhebung rechtsstaatswidriger Maßnahmen von Verwaltungsorganen der ehemaligen DDR. Betroffene können auf Antrag eine einmalige Leistung von 1.500 Euro erhalten, wenn sie keine Ausgleichsleistungen aufgrund von Zersetzungsmaßnahmen erhalten. Auch moralische Rehabilitierung ist möglich. Anträge sind schriftlich bei der zuständigen Rehabilitierungsbehörde einzureichen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 1.500 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Rehabilitierungsbehörde.

Voraussetzungen

Betroffene müssen in der DDR Verwaltungsunrecht erlitten haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG),Beweismittel

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Häufige Fragen zu Rehabilitierung der Opfer von DDR-Unrecht

Wer kann Rehabilitierung der Opfer von DDR-Unrecht beantragen?

Opfer von Verwaltungsunrecht in der DDR

Wie hoch ist die Förderung bei Rehabilitierung der Opfer von DDR-Unrecht?

Förderbetrag: ab 1.500 €.

Wer ist Fördergeber von Rehabilitierung der Opfer von DDR-Unrecht?

Fördergeber ist Rehabilitierungsbehörde. Quelle: mik_brandenburg.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 1.500 €
Förderart
Sonstiges
Förderregion
Bundesweit