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Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie als Unternehmen in einem ausgewiesenen Fördergebiet des Landes Nordrhein-Westfalen Investitionen tätigen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Investitionsvorhaben vor allem von kleinen und mittleren gewerblichen und touristischen Unternehmen sowie nichtinvestive Maßnahmen in ausgewiesenen Fördergebieten des Landes, durch die Dauerarbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden. Sie erhalten die Förderung für die Errichtung einer neuen Betriebsstätte, Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte (nur kleine und mittlere Unternehmen), der erstmalige Erwerb beziehungsweise die erstmalige Errichtung eigener Räumlichkeiten in der Gründungsphase (nur kleine und mittlere Unternehmen), die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte, die grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte (nur kleine und mittlere Unternehmen), Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die ohne diesen Erwerb geschlossen wird. Darüber hinaus können Sie als kleines oder mittleres Unternehmen eine Förderung für Maßnahmen zur Beratung, Schulung sowie zur Markteinführung innovativer Produkte bekommen. Unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens werden auch besondere Investitionsvorhaben zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft gefördert. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt in den C-Fördergebieten für kleine Unternehmen im C-1-Fördergebiet bis zu 35 Prozent und im C-2-Fördergebiet bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, mittlere Unternehmen im C-1-Fördergebiet bis zu 25 Prozent und im C-2-Fördergebiet bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, große Unternehmen im C-1-Fördergebiet bis zu 15 Prozent, maximal EUR 12,375 Millionen, und im C-2-Fördergebiet bis zu 10 Prozent, maximal EUR 8,25 Millionen, der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höhe der Förderung beträgt in den D-Fördergebieten für kleine Unternehmen bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für mittlere Unternehmen bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höhe der Förderung für Investitionsvorhaben zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft liegt je nach Vorhaben zwischen maximal 30 bis maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Im Anwendungsbereich der „De-minimis“-Verordnung werden sowohl in C- als auch in D-Fördergebieten folgende Förderhöchstsätze gewährt: kleine Unternehmen 45 Prozent, mittlere Unternehmen 35 Prozent, große Unternehmen 20 Prozent. Im Anwendungsbereich der BKR-Bundesregelung Transformationstechnologien werden folgende Förderhöchstsätze gewährt: kleine Unternehmen im C-Fördergebiet 40 Prozent und im D-Fördergebiet 35 Prozent, mittlere Unternehmen im C-Fördergebiet 30 Prozent und im D-Fördergebiet 25 Prozent, für Neuerrichtungen großer Unternehmen im C- und D-Fördergebiet 15 Prozent und für Erweiterungen großer Unternehmen im C- und D-Fördergebiet 10 Prozent. Förderfähige Ausgaben bei Investitionsvorhaben je geförderten Dauerarbeitsplatz sind EUR 600.000 bei Arbeitsplatz schaffenden Maßnahmen, EUR 350.000 bei Arbeitsplatz sichernden Maßnahmen. Als kleines oder mittleres Unternehmen erhalten Sie bei nichtinvestiven Vorhaben bei Beratungsleistungen für eine 1. Phase bis zu 25 Prozent der Beratungskosten für bis zu 5 Tagewerke (entspricht 8 Zeitstunden), für eine gegebenenfalls notwendige 2. Phase bis zu 50 Prozent der Beratungskosten für bis zu 10 Tagewerke und für Belegschaftsinitiativen bis zu 70 Prozent für jede Phase, maximal jedoch EUR 1.000 je Tagewerk, für Schulungen bis zu 40 Prozent in C-Fördergebieten und bis zu 35 Prozent in D-Fördergebieten, insgesamt maximal EUR 50.000, für Markteinführung innovativer Produkte 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal EUR 400.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die NRW.BANK.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 150.000 € – 12.375.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die betriebliche Investitionen in Betriebsstätten im Land Nordrhein-Westfalen vornehmen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe

Wer kann Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe beantragen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Wie hoch ist die Förderung bei Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe?

Förderbetrag: 150.000 € – 12.375.000 €. Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
150.000 € – 12.375.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen