Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe – Beratung – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen oder touristischen Wirtschaft können Zuschüsse für Beratungsdienstleistungen erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen oder touristischen Wirtschaft.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 25 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU der gewerblichen oder touristischen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen, die älter als 5 Jahre sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Beratungsgegenstände sind für Ihr Unternehmen und seine weitere Entwicklung von besonderem Gewicht und heben sich von den Maßnahmen Ihrer laufenden normalen Geschäftstätigkeit deutlich ab.
Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichern.
Das beauftragte Beratungsunternehmen verfügt über mindestens 2 Jahre Beratungserfahrung im jeweils relevanten Beratungsfeld.
Der Durchführungszeitraum für jede Beratungsphase beträgt maximal 3 Monate ab dem Zeitpunkt der Bewilligung.
Nach Abschluss der Beratung müssen Sie einen Tätigkeitsnachweis und einen Beratungsbericht vorlegen.
Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert.
Erforderliche Unterlagen
- Tätigkeitsnachweis,Beratungsbericht
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe – Beratung
Wer kann Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe – Beratung beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen oder touristischen Wirtschaft
Wie hoch ist die Förderung bei Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe – Beratung?
Förderbetrag: bis 1.000 €. Förderquote: 25 %.
Wer ist Fördergeber von Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe – Beratung?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 1.000 €
- Förderquote
- 25 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen