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Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe – Beratung – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen oder touristischen Wirtschaft können Zuschüsse für Beratungsdienstleistungen erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen oder touristischen Wirtschaft.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von qualifizierten externen Beraterinnen oder Beratern durchgeführt werden und die für Ihr Unternehmen von besonderem Gewicht sind. Sie erhalten die Förderung für Beratungen in den Bereichen Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur, frühzeitige Umstrukturierung, notwendige Erschließung neuer Absatzmärkte, geplante Übergabe des Unternehmens auf einen Unternehmensnachfolger, geplante vollständige oder teilweise Übernahme des Unternehmens durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes Unternehmen, Vorhaben im Zusammenhang mit der Gewährung von Landesbürgschaften und Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW sowie im Zusammenhang mit stillen Beteiligungen, für die das Land eine Garantie übernimmt. Außerdem können Sie eine Förderung für Beratungen bekommen, die darauf ausgerichtet sind, bestehende betriebliche Abläufe und Prozesse umfassend auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung und beziehungsweise oder mit dem Ziel der ökologischen Nachhaltigkeit zu analysieren und dafür geeignete individuelle Lösungen und Handlungsempfehlungen zu entwickeln, sowie für sogenannte Belegschaftsinitiativen, die ein Unternehmen ganz oder teilweise übernehmen wollen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für eine 1. Phase bis zu 25 Prozent der Beratungskosten für bis zu 5 Tagewerke und für eine gegebenenfalls notwendige 2. Phase bis zu 50 Prozent der Beratungskosten für bis zu 10 weitere Tagewerke, maximal jedoch EUR 1.000 je Tagewerk. Ein Tagewerk entspricht 8 Zeitstunden. Die Höhe der Förderung für Belegschaftsinitiativen beträgt bis zu 70 Prozent der Beratungskosten für jede Phase. Sie können die 1. und die 2. Phase der Beratungsförderung innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren normalerweise nur jeweils einmal in Anspruch nehmen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die NRW.BANK.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 25 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU der gewerblichen oder touristischen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen, die älter als 5 Jahre sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Beratungsgegenstände sind für Ihr Unternehmen und seine weitere Entwicklung von besonderem Gewicht und heben sich von den Maßnahmen Ihrer laufenden normalen Geschäftstätigkeit deutlich ab.

Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichern.

Das beauftragte Beratungsunternehmen verfügt über mindestens 2 Jahre Beratungserfahrung im jeweils relevanten Beratungsfeld.

Der Durchführungszeitraum für jede Beratungsphase beträgt maximal 3 Monate ab dem Zeitpunkt der Bewilligung.

Nach Abschluss der Beratung müssen Sie einen Tätigkeitsnachweis und einen Beratungsbericht vorlegen.

Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert.

Erforderliche Unterlagen

  • Tätigkeitsnachweis,Beratungsbericht

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Häufige Fragen zu Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe – Beratung

Wer kann Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe – Beratung beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen oder touristischen Wirtschaft

Wie hoch ist die Förderung bei Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe – Beratung?

Förderbetrag: bis 1.000 €. Förderquote: 25 %.

Wer ist Fördergeber von Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe – Beratung?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE). Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 1.000 €
Förderquote
25 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen