Regionales Wachstum – Investitionen kleiner Unternehmen in strukturschwachen Räumen – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Der Freistaat Sachsen fördert Investitionsvorhaben in strukturschwachen Räumen zur Errichtung oder Modernisierung von Betriebsstätten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 500.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe in bestimmten Landkreisen und Städten.
Bestimmte Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Regionales Wachstum – Investitionen kleiner Unternehmen in strukturschwachen Räumen
Wer kann Regionales Wachstum – Investitionen kleiner Unternehmen in strukturschwachen Räumen beantragen?
Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Regionales Wachstum – Investitionen kleiner Unternehmen in strukturschwachen Räumen?
Förderbetrag: 20.000 € – 500.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Regionales Wachstum – Investitionen kleiner Unternehmen in strukturschwachen Räumen beantragen?
Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Regionales Wachstum – Investitionen kleiner Unternehmen in strukturschwachen Räumen?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 20.000 € – 500.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen