Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen
Wenn Sie in einer strukturschwachen Region eine neue Betriebsstätte errichten oder eine bestehende erweitern oder modernisieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 500.000 €.
Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind im Rahmen des JTF in den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Leipzig und Nordsachsen kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe gemäß KMU -Definition der EU, im Rahmen des JTF in der Stadt Chemnitz kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe gemäß KMU -Definition der EU in bestimmten Branchen sowie im Rahmen der Landesförderung in den Landkreisen Erzgebirgskreis, Meißen, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Vogtlandkreis und Zwickau kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe.
Antragstellende mit Vorhaben in den Städten Dresden und Leipzig werden nicht gefördert.
Bestimmte Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen das Investitionsvorhaben auf dem Gebiet des jeweiligen Landkreises beziehungsweise der Stadt Chemnitz durchführen.
Ihr Investitionsbetrag muss entweder die durchschnittlich verdienten Abschreibungen der letzten 3 Jahre um mindestens 50 Prozent übersteigen oder mindestens 10 Prozent des jahresdurchschnittlichen Umsatzes der letzten 3 Jahre betragen.
Sie müssen mit dem Vorhaben eine Steigerung der betrieblichen Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit verbinden.
Die zum Zeitpunkt der Antragstellung vorhandenen Dauerarbeitsplätze müssen Sie für 3 Jahre nach Beendigung des Investitionsvorhabens tatsächlich besetzen oder zumindest auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft anbieten.
Ihr Vorhaben muss einen Beitrag sowohl zur ökologischen als auch zur sozialen Nachhaltigkeit leisten.
Sie müssen mindestens EUR 20.000 investieren.
Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein.
Ihr Beitrag aus Eigen- oder Fremdmitteln muss mindestens 25 Prozent der Gesamtfinanzierung betragen.
Darin muss grundsätzlich ein Eigenmittelanteil von mindestens 10 Prozent der Gesamtfinanzierung enthalten sein.
Sie müssen das Vorhaben innerhalb von 24 Monaten durchführen.
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Förderbetrag: 20.000 € – 500.000 €. Förderquote: 50 %.
Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.
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