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Regionales Wachstum – Investitionen kleiner Unternehmen in strukturschwachen Räumen – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie in einer strukturschwachen Region eine neue Betriebsstätte errichten oder eine bestehende erweitern oder modernisieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen fördert Ihr Investitionsvorhaben in strukturschwachen Räumen zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte oder zur Erweiterung und Modernisierung einer bestehenden Betriebsstätte. Die Förderung erfolgt normalerweise aus Landesmitteln. Investitionen in den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Leipzig und Nordsachsen sowie in der Stadt Chemnitz werden aus Mitteln des Just Transition Fund (JTF) mitfinanziert. Gefördert werden Investitionsvorhaben zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestitionen), zum Ausbau der Kapazität einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterungsinvestitionen), zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte, einschließlich Dienstleistungen, zur grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte. Sie können den Investitionszuschuss für Ausgaben für die Anschaffung beziehungsweise Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (zum Beispiel Gebäude, Maschinen, Anlagen, immaterielle Wirtschaftsgüter) verwenden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Antragsteller und Vorhaben für mit Landesmitteln geförderte Vorhaben bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens EUR 500.000, mit JTF-Mitteln geförderte Vorhaben bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 500.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind im Rahmen des JTF in den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Leipzig und Nordsachsen kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe gemäß KMU -Definition der EU, im Rahmen des JTF in der Stadt Chemnitz kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe gemäß KMU -Definition der EU in bestimmten Branchen sowie im Rahmen der Landesförderung in den Landkreisen Erzgebirgskreis, Meißen, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Vogtlandkreis und Zwickau kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe.

Antragstellende mit Vorhaben in den Städten Dresden und Leipzig werden nicht gefördert.

Bestimmte Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen das Investitionsvorhaben auf dem Gebiet des jeweiligen Landkreises beziehungsweise der Stadt Chemnitz durchführen.

Ihr Investitionsbetrag muss entweder die durchschnittlich verdienten Abschreibungen der letzten 3 Jahre um mindestens 50 Prozent übersteigen oder mindestens 10 Prozent des jahresdurchschnittlichen Umsatzes der letzten 3 Jahre betragen.

Sie müssen mit dem Vorhaben eine Steigerung der betrieblichen Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit verbinden.

Die zum Zeitpunkt der Antragstellung vorhandenen Dauerarbeitsplätze müssen Sie für 3 Jahre nach Beendigung des Investitionsvorhabens tatsächlich besetzen oder zumindest auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft anbieten.

Ihr Vorhaben muss einen Beitrag sowohl zur ökologischen als auch zur sozialen Nachhaltigkeit leisten.

Sie müssen mindestens EUR 20.000 investieren.

Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein.

Ihr Beitrag aus Eigen- oder Fremdmitteln muss mindestens 25 Prozent der Gesamtfinanzierung betragen.

Darin muss grundsätzlich ein Eigenmittelanteil von mindestens 10 Prozent der Gesamtfinanzierung enthalten sein.

Sie müssen das Vorhaben innerhalb von 24 Monaten durchführen.

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Häufige Fragen zu Regionales Wachstum – Investitionen kleiner Unternehmen in strukturschwachen Räumen

Wer kann Regionales Wachstum – Investitionen kleiner Unternehmen in strukturschwachen Räumen beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Regionales Wachstum – Investitionen kleiner Unternehmen in strukturschwachen Räumen?

Förderbetrag: 20.000 € – 500.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Regionales Wachstum – Investitionen kleiner Unternehmen in strukturschwachen Räumen beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Regionales Wachstum – Investitionen kleiner Unternehmen in strukturschwachen Räumen?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
20.000 € – 500.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen