VeröffentlichtZuschuss

Regionales Wachstum – Investitionen kleiner Unternehmen in strukturschwachen Räumen – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Der Freistaat Sachsen fördert Investitionsvorhaben in strukturschwachen Räumen zur Errichtung oder Modernisierung von Betriebsstätten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen fördert Ihr Investitionsvorhaben in strukturschwachen Räumen zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte oder zur Erweiterung und Modernisierung einer bestehenden Betriebsstätte. Die Förderung erfolgt normalerweise aus Landesmitteln. Investitionen in den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Leipzig und Nordsachsen sowie in der Stadt Chemnitz werden aus Mitteln des Just Transition Fund (JTF) mitfinanziert. Gefördert werden Investitionsvorhaben zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte, zum Ausbau der Kapazität einer bestehenden Betriebsstätte, zur Diversifizierung der Produktion und zur grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, der je nach Antragsteller und Vorhaben bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens EUR 500.000, beträgt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 500.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe in bestimmten Landkreisen und Städten.

Bestimmte Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Regionales Wachstum – Investitionen kleiner Unternehmen in strukturschwachen Räumen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Regionales Wachstum – Investitionen kleiner Unternehmen in strukturschwachen Räumen

Wer kann Regionales Wachstum – Investitionen kleiner Unternehmen in strukturschwachen Räumen beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Regionales Wachstum – Investitionen kleiner Unternehmen in strukturschwachen Räumen?

Förderbetrag: 20.000 € – 500.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Regionales Wachstum – Investitionen kleiner Unternehmen in strukturschwachen Räumen beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Regionales Wachstum – Investitionen kleiner Unternehmen in strukturschwachen Räumen?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
20.000 € – 500.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen