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Regionales Übergangsmanagement (RÜM) – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Einrichtung und Leitung eines regionalen Übergangsmanagements zur Koordination von Aktivitäten im Bereich Übergang Schule-Beruf.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunale Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der Neukonzeption des Übergangs von der Schule in den Beruf in einem Reformkonzept die Einrichtung und Leitung eines regionalen Übergangsmanagements (RÜM). Zu den Inhalten und Aufgaben Ihres RÜM gehören die Moderation und Abstimmung der regionalen Aktivitäten und Akteure im Bereich Übergang Schule-Beruf sowie die regionale Steuerung der Neugestaltung in den beteiligten Stadt- und Landkreisen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Personalausgaben, jedoch maximal EUR 42.000 für Projektleitung und maximal EUR 35.000 für Projektassistenz (bei Teilzeit anteilig). Für Sachausgaben wird Ihnen ein Zuschuss in Höhe von maximal EUR 5.000 für einen Förderzeitraum von 12 Monaten gewährt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 42.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in Baden-Württemberg.

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Die Beteiligung einer Region an dem Reformvorhaben setzt einen Gremienbeschluss des Schulträgers voraus, den Bildungsgang AVdual an mindestens einer beruflichen Schule einzuführen, sowie einen Gremienbeschluss des Stadt- beziehungsweise Landkreises, das regionale Übergansmanagement zu übernehmen.

Zu den Aufgaben des RÜM zählen unter anderem: Ermittlung der Bedarfe und Abgleich mit den vorhandenen Maßnahmen, Vernetzung der relevanten Akteure mit dem Ziel, eine Verantwortungsgemeinschaft für die Kommune/den Landkreis aufzubauen Schaffung von Transparenz und Abstimmung der Maßnahmen im Übergangsbereich, Einrichtung und Leitung einer regionalen Steuerungsgruppe, Steuerung des regionalen Gesamtprozesses.

Bei Antragstellung müssen Sie unter anderem ein schlüssiges Gesamtkonzept zu den wesentlichen Inhalten und Aufgaben der geplanten regionalen Umsetzung der Neugestaltung des Übergangs Schule-Beruf, Qualifikationsnachweise des eingesetzten Personals sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan, aufgeteilt nach den Schuljahren 2023/2024 und 2024/2025, vorlegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Gesamtkonzept zu den wesentlichen Inhalten und Aufgaben der geplanten regionalen Umsetzung,Qualifikationsnachweise des eingesetzten Personals,Kosten- und Finanzierungsplan, aufgeteilt nach den Schuljahren 2023/2024 und 2024/2025

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Regionales Übergangsmanagement (RÜM)

Wer kann Regionales Übergangsmanagement (RÜM) beantragen?

Kommunale Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts

Wie hoch ist die Förderung bei Regionales Übergangsmanagement (RÜM)?

Förderbetrag: bis 42.000 €. Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man Regionales Übergangsmanagement (RÜM) beantragen?

Anträge müssen mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Regionales Übergangsmanagement (RÜM)?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 42.000 €
Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg