Regionales Übergangsmanagement (RÜM) – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 65 Tagen
Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Einrichtung und Leitung eines regionalen Übergangsmanagements zur Koordination von Aktivitäten im Bereich Übergang Schule-Beruf.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunale Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 42.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in Baden-Württemberg.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Erforderliche Unterlagen
- Gesamtkonzept zu den wesentlichen Inhalten und Aufgaben der geplanten regionalen Umsetzung,Qualifikationsnachweise des eingesetzten Personals,Kosten- und Finanzierungsplan, aufgeteilt nach den Schuljahren 2023/2024 und 2024/2025
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Regionales Übergangsmanagement (RÜM)
Wer kann Regionales Übergangsmanagement (RÜM) beantragen?
Kommunale Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts
Wie hoch ist die Förderung bei Regionales Übergangsmanagement (RÜM)?
Förderbetrag: bis 42.000 €. Förderquote: 70 %.
Bis wann kann man Regionales Übergangsmanagement (RÜM) beantragen?
Anträge müssen mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Regionales Übergangsmanagement (RÜM)?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 42.000 €
- Förderquote
- 70 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg