Regionales Übergangsmanagement (RÜM) – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Einrichtung und Leitung eines regionalen Übergangsmanagements zur Koordination von Aktivitäten im Bereich Übergang Schule-Beruf.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunale Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 42.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in Baden-Württemberg.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Die Beteiligung einer Region an dem Reformvorhaben setzt einen Gremienbeschluss des Schulträgers voraus, den Bildungsgang AVdual an mindestens einer beruflichen Schule einzuführen, sowie einen Gremienbeschluss des Stadt- beziehungsweise Landkreises, das regionale Übergansmanagement zu übernehmen.
Zu den Aufgaben des RÜM zählen unter anderem: Ermittlung der Bedarfe und Abgleich mit den vorhandenen Maßnahmen, Vernetzung der relevanten Akteure mit dem Ziel, eine Verantwortungsgemeinschaft für die Kommune/den Landkreis aufzubauen Schaffung von Transparenz und Abstimmung der Maßnahmen im Übergangsbereich, Einrichtung und Leitung einer regionalen Steuerungsgruppe, Steuerung des regionalen Gesamtprozesses.
Bei Antragstellung müssen Sie unter anderem ein schlüssiges Gesamtkonzept zu den wesentlichen Inhalten und Aufgaben der geplanten regionalen Umsetzung der Neugestaltung des Übergangs Schule-Beruf, Qualifikationsnachweise des eingesetzten Personals sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan, aufgeteilt nach den Schuljahren 2023/2024 und 2024/2025, vorlegen.
Erforderliche Unterlagen
- Gesamtkonzept zu den wesentlichen Inhalten und Aufgaben der geplanten regionalen Umsetzung,Qualifikationsnachweise des eingesetzten Personals,Kosten- und Finanzierungsplan, aufgeteilt nach den Schuljahren 2023/2024 und 2024/2025
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Regionales Übergangsmanagement (RÜM)
Wer kann Regionales Übergangsmanagement (RÜM) beantragen?
Kommunale Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts
Wie hoch ist die Förderung bei Regionales Übergangsmanagement (RÜM)?
Förderbetrag: bis 42.000 €. Förderquote: 70 %.
Bis wann kann man Regionales Übergangsmanagement (RÜM) beantragen?
Anträge müssen mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Regionales Übergangsmanagement (RÜM)?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 42.000 €
- Förderquote
- 70 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg