Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 52 Tagen
Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Einrichtung und Leitung eines regionalen Übergangsmanagements zur Koordination von Aktivitäten im Bereich Übergang Schule-Beruf.
Antragsberechtigt sind: Kommunale Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts.
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 42.000 €.
Anträge müssen mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
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Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in Baden-Württemberg.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Die Beteiligung einer Region an dem Reformvorhaben setzt einen Gremienbeschluss des Schulträgers voraus, den Bildungsgang AVdual an mindestens einer beruflichen Schule einzuführen, sowie einen Gremienbeschluss des Stadt- beziehungsweise Landkreises, das regionale Übergansmanagement zu übernehmen.
Zu den Aufgaben des RÜM zählen unter anderem: Ermittlung der Bedarfe und Abgleich mit den vorhandenen Maßnahmen, Vernetzung der relevanten Akteure mit dem Ziel, eine Verantwortungsgemeinschaft für die Kommune/den Landkreis aufzubauen Schaffung von Transparenz und Abstimmung der Maßnahmen im Übergangsbereich, Einrichtung und Leitung einer regionalen Steuerungsgruppe, Steuerung des regionalen Gesamtprozesses.
Bei Antragstellung müssen Sie unter anderem ein schlüssiges Gesamtkonzept zu den wesentlichen Inhalten und Aufgaben der geplanten regionalen Umsetzung der Neugestaltung des Übergangs Schule-Beruf, Qualifikationsnachweise des eingesetzten Personals sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan, aufgeteilt nach den Schuljahren 2023/2024 und 2024/2025, vorlegen.
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Förderbetrag: bis 42.000 €. Förderquote: 70 %.
Anträge müssen mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
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