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Antrag möglichZuschuss

Referenzabsatzförderung im Rahmen des Filmförderungsgesetzes – Förderung in bundesweit

Fördergeber: FFA Filmförderungsanstalt

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 60 Tagen

Förderung für Unternehmen im Bereich Kultur, Medien und Sport.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die Referenzabsatzförderung im Rahmen des Filmförderungsgesetzes unterstützt Unternehmen in der Filmbranche. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und ist bundesweit verfügbar. Der Antrag auf Auszahlung der zuerkannten Referenzabsatzmittel muss spätestens bis zum Ablauf von 3 Jahren nach Erlass des jeweiligen Zuerkennungsbescheids gestellt und rechtzeitig vor Kinostart bei der FFA eingereicht werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 0 %.

Frist und Status

Antrag muss spätestens bis zum Ablauf von 3 Jahren nach Erlass des jeweiligen Zuerkennungsbescheids gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: FFA Filmförderungsanstalt.

Zum Antrag beim Fördergeber →Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ffa_referenzabsatzfoerderung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Unternehmen im Bereich Kultur, Medien und Sport.

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Häufige Fragen zu Referenzabsatzförderung im Rahmen des Filmförderungsgesetzes

Wer kann Referenzabsatzförderung im Rahmen des Filmförderungsgesetzes beantragen?

Unternehmen

Bis wann kann man Referenzabsatzförderung im Rahmen des Filmförderungsgesetzes beantragen?

Antrag muss spätestens bis zum Ablauf von 3 Jahren nach Erlass des jeweiligen Zuerkennungsbescheids gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Referenzabsatzförderung im Rahmen des Filmförderungsgesetzes?

Fördergeber ist FFA Filmförderungsanstalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Referenzabsatzförderung im Rahmen des Filmförderungsgesetzes mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Referenzabsatzförderung im Rahmen des Filmförderungsgesetzes zur Gruppe „ffa_referenzabsatzfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → Transportkostenzuschuss (TKZ)

Auf einen Blick

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