REAG / GARP - Programm – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen
Das REAG / GARP-Programm unterstützt Sie finanziell und organisatorisch bei der freiwilligen Rückkehr in Ihre Heimat oder bei der Weiterwanderung in ein anderes Land.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen aus Nicht-EU-Ländern, die freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren möchten..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 200 € – 4.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bamf_reag_garp“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Personen aus Nicht-EU-Ländern, die ein Asylbegehren geäußert, aber noch keinen rechtswirksamen Asylantrag gestellt haben, sich im Asylverfahren befinden, deren Asylantrag abgelehnt wurde und nachvollziehbar ausreisepflichtig sind oder die asylberechtigt sind oder eine Duldung besitzen.
Nicht förderfähig
- •Personen mit Unionsbürgerschaft können keine Unterstützungsleistungen erhalten
- •es sei denn
- •sie sind Opfer von Menschenhandel oder Zwangsprostitution.
Erforderliche Unterlagen
- gültiges Reisedokument (Reisepass oder Passersatzpapier),Nachweis für dauerhaften Aufenthalt im Zielland (bei Weiterwanderung),ärztliche Bescheinigung (bei medizinischen Fällen oder Schwangerschaft)
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu REAG / GARP - Programm
Wer kann REAG / GARP - Programm beantragen?
Privatpersonen aus Nicht-EU-Ländern, die freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren möchten.
Wie hoch ist die Förderung bei REAG / GARP - Programm?
Förderbetrag: 200 € – 4.000 €.
Bis wann kann man REAG / GARP - Programm beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von REAG / GARP - Programm?
Fördergeber ist Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist REAG / GARP - Programm mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört REAG / GARP - Programm zur Gruppe „bamf_reag_garp". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 200 € – 4.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit