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REAG / GARP - Programm – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Das REAG / GARP-Programm unterstützt Sie finanziell und organisatorisch bei der freiwilligen Rückkehr in Ihre Heimat oder bei der Weiterwanderung in ein anderes Land.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen aus Nicht-EU-Ländern, die freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren möchten..

Was wird gefördert?

Das REAG / GARP-Programm hilft Ihnen in Ihr Herkunftsland zurückzukehren oder in ein anderes Land weiterzuwandern. Es unterstützt Sie bei der Organisation der Reise und übernimmt die Kosten für das Reiseticket. Weitere Unterstützung zur Reintegration gibt es für viele Länder durch das Programm StarthilfePlus. Welche Unterstützung gibt es? Wieviel Hilfe Sie erhalten können, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und anderen Faktoren ab. So könnten Sie unterstützt werden: Flug- oder Busticket, Fahrtkosten vom Wohnort zum Flughafen oder (Bus-)Bahnhof, Geld für die Reise (Reisebeihilfe): 200,00 EUR pro Person (100,00 EUR pro Person unter 18 Jahren), medizinische Unterstützung während der Reise und im Zielland (maximal 2.000 EUR für bis zu drei Monate nach Ankunft), einmalige Förderung: 1.000 EUR pro Person (500,00 EUR pro Person unter 18 Jahren, pro Familie maximal 4.000 EUR).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 200 € – 4.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bamf_reag_garp". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Personen aus Nicht-EU-Ländern, die ein Asylbegehren geäußert, aber noch keinen rechtswirksamen Asylantrag gestellt haben, sich im Asylverfahren befinden, deren Asylantrag abgelehnt wurde und nachvollziehbar ausreisepflichtig sind oder die asylberechtigt sind oder eine Duldung besitzen.

Nicht förderfähig

  • Personen mit Unionsbürgerschaft können keine Unterstützungsleistungen erhalten
  • es sei denn
  • sie sind Opfer von Menschenhandel oder Zwangsprostitution.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiges Reisedokument (Reisepass oder Passersatzpapier),Nachweis für dauerhaften Aufenthalt im Zielland (bei Weiterwanderung),ärztliche Bescheinigung (bei medizinischen Fällen oder Schwangerschaft)

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Häufige Fragen zu REAG / GARP - Programm

Wer kann REAG / GARP - Programm beantragen?

Privatpersonen aus Nicht-EU-Ländern, die freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren möchten.

Wie hoch ist die Förderung bei REAG / GARP - Programm?

Förderbetrag: 200 € – 4.000 €.

Bis wann kann man REAG / GARP - Programm beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von REAG / GARP - Programm?

Fördergeber ist Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist REAG / GARP - Programm mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört REAG / GARP - Programm zur Gruppe „bamf_reag_garp". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
200 € – 4.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit