Rauskommen! – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesverband der Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen e.V.
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Der bundesweite Wettbewerb »Rauskommen!« fördert künstlerische Projekte von Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: gemeinnützige öffentliche oder freie Jugendkunstschulen und Kulturpädagogische Einrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000 €.
Frist und Status
Die nächste Ausschreibung findet voraussichtlich im Frühjahr statt.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesverband der Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen e.V..
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bvjk_rauskommen“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Rauskommen!"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Rauskommen! zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Rauskommen!
Wer kann Rauskommen! beantragen?
gemeinnützige öffentliche oder freie Jugendkunstschulen und Kulturpädagogische Einrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei Rauskommen!?
Förderbetrag: bis 10.000 €.
Bis wann kann man Rauskommen! beantragen?
Die nächste Ausschreibung findet voraussichtlich im Frühjahr statt.
Wer ist Fördergeber von Rauskommen!?
Fördergeber ist Bundesverband der Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen e.V.. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Ist Rauskommen! mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Rauskommen! zur Gruppe „bvjk_rauskommen". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 10.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Preis
- Förderregion
- Bundesweit