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Rauskommen! – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesverband der Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen e.V.

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Der bundesweite Wettbewerb »Rauskommen!« macht zahlreiche bewegende und bewegliche künstlerische Projekte und Angebote sichtbar, die die besonderen gestalterischen Talente von Kindern und Jugendlichen zeigen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: gemeinnützige öffentliche oder freie Jugendkunstschulen und Kulturpädagogische Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Der bundesweite Wettbewerb »Rauskommen!« macht zahlreiche bewegende und bewegliche künstlerische Projekte und Angebote sichtbar, die die besonderen gestalterischen Talente von Kindern und Jugendlichen zeigen. Gesucht sind die spannendsten laufenden oder vor kurzem abgeschlossenen Aktivitäten von Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen, die in besonderer Weise - die Grenzen einer Einrichtung überschreiten, indem sie mobil, vielfältig vernetzt oder dezentral neuen Zielgruppen künstlerische Gestaltung ermöglichen (Zugangsbarrieren senken) - Kinder und/oder Jugendliche in die Ideenfindung, Organisation und Umsetzung einbinden und ihre Gestaltungskompetenz sichtbar machen (Partizipation und Sichtbarkeit) - eine Anknüpfung an Kinder- und Jugendkulturen und damit an das informelle Lernen schaffen (Jugendkultur und digitale Kommunikation) - übertragbare Elemente für andere Einrichtungen enthalten, die es dauerhaft ermöglichen, professionelle kulturelle Bildung offen und tatsächlich zugänglich zu gestalten (Transferideen). Ziel ist die Zugänglichkeit künstlerisch-kultureller Bildung. Jugendkunstschulen und Kulturpädagogische Einrichtungen haben hier viel zu bieten. »Rauskommen!« will ihren dezentralen, mobilen, partizipativen, inkludierenden Projekten und Angeboten eine öffentliche Plattform geben. Die Akteur*innen müssen sich dabei – geografisch oder mental – bewegt haben: an neue Orte, durch ungewöhnliche Formate, zusammen mit bislang unerreichten, bildungshungrigen Kindern und Jugendlichen oder in virtuellen, jungen Lebensrealitäten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000 €.

Frist und Status

2. Quartal

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesverband der Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen e.V..

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bvjk_rauskommen". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Mitmachen können gemeinnützige öffentliche oder freie Jugendkunstschulen und Kulturpädagogische Einrichtungen aus dem gesamten Bundesgebiet.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Rauskommen!

Wer kann Rauskommen! beantragen?

gemeinnützige öffentliche oder freie Jugendkunstschulen und Kulturpädagogische Einrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Rauskommen!?

Förderbetrag: bis 10.000 €.

Bis wann kann man Rauskommen! beantragen?

2. Quartal

Wer ist Fördergeber von Rauskommen!?

Fördergeber ist Bundesverband der Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen e.V.. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Rauskommen! mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Rauskommen! zur Gruppe „bvjk_rauskommen". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Preis
Förderregion
bundesweit