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Rauskommen! – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesverband der Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen e.V.

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Der bundesweite Wettbewerb »Rauskommen!« fördert künstlerische Projekte von Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: gemeinnützige öffentliche oder freie Jugendkunstschulen und Kulturpädagogische Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Der bundesweite Wettbewerb »Rauskommen!« macht zahlreiche bewegende und bewegliche künstlerische Projekte und Angebote sichtbar, die die besonderen gestalterischen Talente von Kindern und Jugendlichen zeigen. Gesucht sind die spannendsten laufenden oder vor kurzem abgeschlossenen Aktivitäten von Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen, die in besonderer Weise die Grenzen einer Einrichtung überschreiten, indem sie mobil, vielfältig vernetzt oder dezentral neuen Zielgruppen künstlerische Gestaltung ermöglichen. Ziel ist die Zugänglichkeit künstlerisch-kultureller Bildung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000 €.

Frist und Status

Die nächste Ausschreibung findet voraussichtlich im Frühjahr statt.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesverband der Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen e.V..

Zum Antrag beim Fördergeber →Offizielle Programm-Quelle →

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bvjk_rauskommen“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Rauskommen!"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Rauskommen! zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Rauskommen!

Wer kann Rauskommen! beantragen?

gemeinnützige öffentliche oder freie Jugendkunstschulen und Kulturpädagogische Einrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Rauskommen!?

Förderbetrag: bis 10.000 €.

Bis wann kann man Rauskommen! beantragen?

Die nächste Ausschreibung findet voraussichtlich im Frühjahr statt.

Wer ist Fördergeber von Rauskommen!?

Fördergeber ist Bundesverband der Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen e.V.. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Rauskommen! mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Rauskommen! zur Gruppe „bvjk_rauskommen". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → 100xDigital
  • → GRW Gewerbliche Richtlinie (2026-2027)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Preis
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Bundesweit

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