Fördergeber: Raiffeisen-Stiftung
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Mit dem Preis werden Förderprojekte der Raiffeisen-Stiftung oder Initiativen aus dem ländlichen Genossenschaftswesen ausgezeichnet.
Antragsberechtigt sind: Einzelpersonen zwischen 18 und 29 Jahren.
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 5.000 €.
Für die Einreichung von Förderanträgen gelten folgende Stichtage zu den Quartalsenden: 1. Quartal: 31. März, 2. Quartal: 30. Juni, 3. Quartal: 30. September, 4. Quartal: 31. Dezember.
Fördergeber und Antragstelle: Raiffeisen-Stiftung.
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „raiffeisen_stiftung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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Jetzt Projekt prüfenEinzelpersonen zwischen 18 und 29 Jahren
Förderbetrag: 2.000 € – 5.000 €.
Für die Einreichung von Förderanträgen gelten folgende Stichtage zu den Quartalsenden: 1. Quartal: 31. März, 2. Quartal: 30. Juni, 3. Quartal: 30. September, 4. Quartal: 31. Dezember.
Fördergeber ist Raiffeisen-Stiftung. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Raiffeisen-Förderpreis zur Gruppe „raiffeisen_stiftung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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