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Antrag möglichZuschuss

Förderung zur Kompensation der Auswirkungen einer dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung (Palu) Modul 3 (AKN) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Besitzen oder bewirtschaften Sie Moorböden? Wenn Sie diese dauerhaft wiedervernässen, können Sie finanzielle Kompensationen erhalten. Das Programm unterstützt Sie dabei, Klimaschutz und Landwirtschaft zu vereinen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Privatperson.

Was wird gefördert?

Sie besitzen oder bewirtschaften landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Moorböden oder möchten diese dauerhaft und weitgehend wiedervernässen? Dann können Sie eine finanzielle Förderung vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) erhalten. Die Förderung gleicht finanzielle Nachteile aus, die durch die Wiedervernässung entstehen. Die Kompensation gliedert sich in 2 Fördermodule auf: Fördermodul 3.A Ausgleich für den Wertverlust der Flächen: Dieser Teil richtet sich an Sie als Flächeneigentümerin oder Flächeneigentümer. Die Förderung gleicht den Wertverlust Ihrer landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen aus, der durch Ihre Verpflichtung zur dauerhaften Anhebung der Wasserstände entsteht. Bei der Vernässungsstufe 1 (Wasserstand maximal 10 Zentimeter unter Flur) erhalten Sie 90 % des Bodenrichtwerts, bei der Vernässungsstufe 2 (Wasserstand maximal 20 Zentimeter unter Flur) erhalten Sie 80 % des Bodenrichtwerts als Kompensation. Für forstwirtschaftliche Flächen erfolgt die Berechnung über ein separates Gutachten. Fördermodul 3.B Ausgleich für Ertragsverluste: Dieser Teil richtet sich an Sie als Bewirtschafterin oder Bewirtschafter. Die Förderung kompensiert entgangene Deckungsbeiträge auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, zum Beispiel durch die Umstellung auf Paludikulturen oder die vollständige Nutzungsaufgabe. Grundlage ist der durchschnittliche Standarddeckungsbeitrag der letzten 5 Wirtschaftsjahre vor Antragstellung. Bei der Vernässungsstufe 1 werden 100 %, bei der Vernässungsstufe 2 werden 90 % dieses Werts kompensiert. Die Auszahlung erfolgt jährlich für bis zu 7 Jahre. Sie erhalten die finanzielle Unterstützung als nicht rückzahlbaren Zuschuss im Wege einer Festbetragsfinanzierung. Die genaue Höhe der Kompensation wird auf Basis standardisierter Werte über einen bereitgestellten Kompensationsrechner der Bewilligungsstelle oder durch ein Gutachten ermittelt. Wenn Sie Ihren Antrag innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie (bis zum 16.04.2027) stellen, erhöht sich Ihr Festbetrag um einen Geschwindigkeitsbonus von 20 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 16. April 2027. Antragstellung innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Erforderliche Unterlagen

  • Zuschussantrag,Nachweis über Eigentum oder Nutzungsrechte,Nachweis der Wasserstände zum Zeitpunkt der Antragstellung,Eindeutige Zuordnung der Flächen durch ein hydrologisches Gutachten,Ergebnis des Kompensationsrechners

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Häufige Fragen zu Förderung zur Kompensation der Auswirkungen einer dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung (Palu) Modul 3 (AKN)

Wer kann Förderung zur Kompensation der Auswirkungen einer dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung (Palu) Modul 3 (AKN) beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Privatperson

Bis wann kann man Förderung zur Kompensation der Auswirkungen einer dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung (Palu) Modul 3 (AKN) beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 16. April 2027. Antragstellung innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie

Wer ist Fördergeber von Förderung zur Kompensation der Auswirkungen einer dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung (Palu) Modul 3 (AKN)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
16. April 2027
Förderregion
bundesweit

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