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Quantum International – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen

Wenn Sie im Bereich der Quantentechnologien forschen und in internationalen Projekten zusammenarbeiten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie bei Ihrer internationalen Kooperation in den Quantentechnologien. Gefördert werden Projekte in folgenden 2 Modulen: Modul A – Technologie weiterentwickeln: Gefördert werden anwendungsorientierte, internationale Verbundprojekte beispielsweise zu den Forschungsthemen: neue Methoden zur Quantenfehlerkorrektur, Chip integration optischer Komponenten, beispielsweise für das photonische Quanten computing, Plattformen und Materialien für die Quantensimulation, Schnittstellen zwischen Quantencomputern und Kommunikationssystemen, neue Architekturen und Programmierparadigmen für Quantenberechnungen, einschließlich hybrider Ansätze, Mikro- und Nano-Quantensensoren, Modul B – Fachkräfte und Talente motivieren, weiter- und ausbilden: Gefördert werden Projekte, die Kooperationen zwischen unterschiedlichen Ausbildungs- und Weiterbildungssystemen in den Quantentechnologien fördern, beispielsweise zu folgenden Themen: Entwicklung und pilotartige Umsetzung internationaler Studiengänge, Entwicklung und Umsetzung internationaler Studierenden-Akademien/-Sommerschulen mit starkem Anwendungsbezug, beispielsweise ähnlich der Quantum Future Academy, Konzeptionierung und pilotartige Umsetzung neuartiger Maßnahmen und niederschwelliger Trainingskonzepte zur Aus- und Weiterbildung potenzieller Anwender der Quantentechnologien, Konzeptionierung und pilotartige Umsetzung neuartiger Maßnahmen und niederschwelliger Konzepte zur zielgruppengerechten Motivation potenzieller Anwender der Quantentechnologien, Einrichtung gezielter internationaler Austauschprogramme zwischen der Industrie und Forschungseinrichtungen beziehungsweise Hochschulen, um den Transfer von Wissen und Anforderungen zu erleichtern, beispielsweise kollaborative Doktorandenprogramme, Sabbatical -Programme für den zeitlich befristeten Austausch von Beschäftigten aus der Industrie in die Forschung und vice versa, Konzeptionierung neuartiger und forschungsnaher Wahlfachinhalte unter der Berücksichtigung der Bedarfe industrieller Anwender. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise 3 Jahren. Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen. Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten. Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe ist zunächst eine telefonische Registrierung durch den Projektverantwortlichen erforderlich. Ihre Projektskizzen reichen Sie bitte bei der VDI Technologiezentrum GmbH ein. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 100.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 15. November 2026.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbf_quantum_international“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Weitere Voraussetzungen: Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.

Sie haben Ihr Verbundprojekt international aufgestellt und neben deutschen Antragstellenden sind Partnerinnen und Partner aus 1 oder 2 weiteren Ländern beteiligt.

Jede Projektpartnerin und jeder Projektpartner müssen mindestens über Fördermittel in Höhe von EUR 100.000 verfügen.

In Modul A stellen Sie eine zentrale Mitwirkung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sicher.

Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Die Ergebnisse Ihres Vorhabens dürfen Sie nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz nutzen.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze,Kooperationsvereinbarung

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Quantum International"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Quantum International zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Quantum International

Wer kann Quantum International beantragen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Quantum International?

Förderbetrag: ab 100.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Quantum International beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 15. November 2026.

Wer ist Fördergeber von Quantum International?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Quantum International mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Quantum International zur Gruppe „bmbf_quantum_international". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 100.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
15. November 2026
Förderregion
bundesweit