Qualitätsentwicklung in der Jugendarbeit – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Das Programm unterstützt die Qualitätsentwicklung und Praxisbegleitung in der Jugendarbeit durch Beratungsangebote für öffentliche und freie Träger.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Qualitätsentwicklung in der Jugendarbeit"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Qualitätsentwicklung in der Jugendarbeit
Wer kann Qualitätsentwicklung in der Jugendarbeit beantragen?
Öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe
Wer ist Fördergeber von Qualitätsentwicklung in der Jugendarbeit?
Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Quelle: mbjs_brandenburg.
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