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Qualitätsentwicklung in der Jugendarbeit – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 12 Tagen

Das Programm unterstützt die Qualitätsentwicklung und Praxisbegleitung in der Jugendarbeit durch finanzielle Förderung der Jugendämter.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe.

Was wird gefördert?

Um die Qualitätsentwicklung und Praxisbegleitung bei freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe zu unterstützen, wird vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) ein Beratungsprogramm bereitgestellt. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben in Kooperation mit den jeweiligen freien Trägern der Jugendhilfe mit dem Programm die Möglichkeit einer qualifizierten Weiterentwicklung der Arbeitsfelder. Die inhaltlichen und strukturellen Ziele des Beratungsprogramms sind insbesondere: Der Ausbau der Fachlichkeit innerhalb der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit und die sozialpädagogische und konzeptionelle Weiterentwicklung in Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit. Ein Schwerpunkt soll dabei die Qualifizierung der im Rahmen des Personalkostenförderprogramms und weiterer von den Kreisen und kreisfreien Städten mit festen Personalstellen geförderten Fachkräfte sein. Die Entwicklung und Begleitung neuer Ansätze bzw. von Modellvorhaben in der Jugendarbeit bzw. Jugendsozialarbeit vor Ort. Der Ausbau und die Qualifizierung geschlechtsspezifischer Ansätze. Die Stärkung der Beteiligungsmöglichkeiten aller Kinder und Jugendlichen sowie des ehrenamtlichen Engagements von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Jugendarbeit und bei selbstorganisierten Ansätzen. Der Abbau von sozialen Benachteiligungen unter Kindern und Jugendlichen. Unterstützung bei der Entwicklung der Strukturen und Organisationsformen, insbesondere bei den freien Trägern. Qualitätsmanagement/Verfahrensmanagement zur Optimierung von Arbeitsabläufen und der Aufbauorganisation sowie Prozessbegleitung. Die Förderung des Erfahrungsaustausches und der gegenseitigen Hilfe in der Region und im Land Brandenburg. Unterstützung von Jugendämtern und Kommunen bei der Entwicklung eines Leitbildes für die Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit. Weiterentwicklung von Angeboten der Jugendarbeit im Rahmen von Ganztagsbetreuungsangeboten an Schulen. Erarbeitung von Konzepten der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, die sich in sozialräumlich orientierte Ansätze der Jugendhilfe integrieren.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).

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Häufige Fragen zu Qualitätsentwicklung in der Jugendarbeit

Wer kann Qualitätsentwicklung in der Jugendarbeit beantragen?

Öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe

Wer ist Fördergeber von Qualitätsentwicklung in der Jugendarbeit?

Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Quelle: mbjs_brandenburg.

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