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Qualifizierungsbonus für Beschäftigte – Förderung in Bremen

Fördergeber: BAB - Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 11 Tagen

Durch den Qualifizierungsbonus für Beschäftigte können Menschen in Bremen finanzielle Unterstützung für abschlussbezogene Fortbildungen erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Beschäftigte im Sinne von § 81 Abs. 2 Nr. 1 SGB III.

Was wird gefördert?

Der Qualifizierungsbonus beträgt 200,00 Euro für jeden begonnenen Monat der Teilnahme an einer nach dem Qualifizierungschancengesetz geförderten Qualifizierungsmaßnahme. Die geförderte Maßnahme muss zu einem anerkannten Berufsabschluss führen. Voraussetzungen sind ein gültiger Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Land Bremen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 200 €.

Frist und Status

Der Antrag ist vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme zu stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: BAB - Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven.

Voraussetzungen

Der Antragsteller muss im Land Bremen wohnen und einen gültigen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit besitzen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsdokumente,Teilnahmenachweis des Bildungsträgers,Verwendungsnachweis für den Qualifizierungsbonus

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Häufige Fragen zu Qualifizierungsbonus für Beschäftigte

Wer kann Qualifizierungsbonus für Beschäftigte beantragen?

Beschäftigte im Sinne von § 81 Abs. 2 Nr. 1 SGB III

Wie hoch ist die Förderung bei Qualifizierungsbonus für Beschäftigte?

Förderbetrag: ab 200 €.

Bis wann kann man Qualifizierungsbonus für Beschäftigte beantragen?

Der Antrag ist vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme zu stellen.

Wer ist Fördergeber von Qualifizierungsbonus für Beschäftigte?

Fördergeber ist BAB - Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven. Quelle: bab.

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Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 200 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bremen