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Antrag möglichZuschuss

Qualifizierungen für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose (ESF + 2021–2027) – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 69 Tagen

Wenn Sie als Weiterbildungsanbieterin und Weiterbildungsanbieter berufliche Qualifizierungsprojekte für Langzeitarbeitslose und benachteiligte Arbeitslose in Verbindung mit sozialpädagogischen Betreuungs- und individuellen Aktivierungsmaßnahmen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Kommune, Forschungseinrichtung, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF +) Projekte, die die Beschäftigungsfähigkeit und die Arbeitsmarktchancen von Langzeitarbeitslosen und benachteiligte Arbeitslosen verbessern. Sie bekommen die Förderung für berufliche Qualifizierungsmaßnahmen in Verbindung mit sozialpädagogischen Betreuungs- und individuellen Aktivierungsmaßnahmen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des ESF +-Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Freistaat Bayern gewährt zusätzlich einen Zuschuss von bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Reichen Sie bitte Ihren Antrag mindestens 2 Monate vor Beginn der zu fördernden Maßnahme ausschließlich über das Onlineportal ESF Bavaria 2021 ein. Für die Auswahl der Projekte ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Referat S4, zuständig. Sie können jederzeit Voranfragen zu Projektmöglichkeiten stellen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %.

Frist und Status

Anträge müssen mindestens 2 Monate vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland, insbesondere freie und öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Kommunen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen oder Verbände (Weiterbildungsanbietende).

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben entspricht den allgemeinen Projektauswahlkriterien des ESF +-Programms „Arbeiten und leben in Bayern – Zukunftschancen für Europa“, Europäischer Sozialfonds Plus Bayern 2021–2027.

Die an einem Qualifizierungsprojekt teilnehmenden Personen müssen erwerbsfähige erwachsene Frauen und Männer sein, die langzeitarbeitslos sind und/oder Bürgergeld beziehen, benachteiligte Arbeitslose nach Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) im Leistungsbezug oder ALG-Beziehende nach dem SGB III mit komplexen Problemlagen sein, sofern dieses Merkmal von der zuständigen Arbeitsagentur bestätigt ist, ihren Wohnsitz und/oder Arbeitsort in Bayern haben, über ein ausreichendes Sprachniveau verfügen, um den Maßnahmeinhalten folgen zu können.

Sie führen die Projekte in Bayern durch.

Zu Beginn der Maßnahme liegt die Mindestteilnehmendenzahl bei 10 Personen, die Höchstteilnehmendenzahl darf 20 Personen nicht überschreiten.

Bei Vorhaben in „kleinen Gruppen“ liegt die Mindestteilnehmerzahl bei 8 Personen und die Höchstteilnehmerzahl bei 10 Personen.

Ihre Qualifizierungsprojekte müssen berufliche Schlüsselqualifikationen vermitteln und auf den Arbeitsmarkt bezogene persönliche und soziale Kompetenzen stärken, mindestens 2 Module (bei Vorhaben in „kleinen Gruppen“ mindestens 1 Modul) aus einem anerkannten Berufsbild anbieten, die den Anforderungen der Berufsausbildungsvorbereitungs-Bescheinigungsverordnung (BAVBVO) entsprechen.

Die betriebliche Arbeitserfahrung soll mindestens 4 Wochen und längstens ein Sechstel der Zeit der theoretischen und fachpraktischen Unterrichtsphase betragen (in der Variante „kleine Gruppen“ grundsätzlich keine betriebliche Arbeitserfahrung notwendig), sich am konkreten Bedarf des regionalen Arbeitsmarkts ausrichten.

Die Laufzeit Ihres Vorhabens muss mindestens 4 und darf normalerweise höchstens 9 Monate (in der Variante „kleine Gruppen“ höchstens 6 Monate) betragen.

Sozialpädagogische Betreuungsmaßnahmen sind durch Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen oder Personen mit gleichwertiger Qualifikation zu erbringen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Qualifizierungen in Kombination mit Arbeitsgelegenheiten (1-Euro-Job), geförderten Beschäftigungen, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Maßnahmen mit einem laufenden Ein- und Austritt von wechselnden Teilnehmenden sowie Sprachkurse.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Qualifizierungen für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose (ESF + 2021–2027)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Qualifizierungen für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose (ESF + 2021–2027) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Qualifizierungen für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose (ESF + 2021–2027)

Wer kann Qualifizierungen für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose (ESF + 2021–2027) beantragen?

Bildungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Kommune, Forschungseinrichtung, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Qualifizierungen für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose (ESF + 2021–2027)?

Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man Qualifizierungen für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose (ESF + 2021–2027) beantragen?

Anträge müssen mindestens 2 Monate vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Qualifizierungen für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose (ESF + 2021–2027)?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern

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