Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 69 Tagen
Wenn Sie als Weiterbildungsanbieterin und Weiterbildungsanbieter berufliche Qualifizierungsprojekte für Langzeitarbeitslose und benachteiligte Arbeitslose in Verbindung mit sozialpädagogischen Betreuungs- und individuellen Aktivierungsmaßnahmen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Kommune, Forschungseinrichtung, Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 70 %.
Anträge müssen mindestens 2 Monate vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland, insbesondere freie und öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Kommunen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen oder Verbände (Weiterbildungsanbietende).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben entspricht den allgemeinen Projektauswahlkriterien des ESF +-Programms „Arbeiten und leben in Bayern – Zukunftschancen für Europa“, Europäischer Sozialfonds Plus Bayern 2021–2027.
Die an einem Qualifizierungsprojekt teilnehmenden Personen müssen erwerbsfähige erwachsene Frauen und Männer sein, die langzeitarbeitslos sind und/oder Bürgergeld beziehen, benachteiligte Arbeitslose nach Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) im Leistungsbezug oder ALG-Beziehende nach dem SGB III mit komplexen Problemlagen sein, sofern dieses Merkmal von der zuständigen Arbeitsagentur bestätigt ist, ihren Wohnsitz und/oder Arbeitsort in Bayern haben, über ein ausreichendes Sprachniveau verfügen, um den Maßnahmeinhalten folgen zu können.
Sie führen die Projekte in Bayern durch.
Zu Beginn der Maßnahme liegt die Mindestteilnehmendenzahl bei 10 Personen, die Höchstteilnehmendenzahl darf 20 Personen nicht überschreiten.
Bei Vorhaben in „kleinen Gruppen“ liegt die Mindestteilnehmerzahl bei 8 Personen und die Höchstteilnehmerzahl bei 10 Personen.
Ihre Qualifizierungsprojekte müssen berufliche Schlüsselqualifikationen vermitteln und auf den Arbeitsmarkt bezogene persönliche und soziale Kompetenzen stärken, mindestens 2 Module (bei Vorhaben in „kleinen Gruppen“ mindestens 1 Modul) aus einem anerkannten Berufsbild anbieten, die den Anforderungen der Berufsausbildungsvorbereitungs-Bescheinigungsverordnung (BAVBVO) entsprechen.
Die betriebliche Arbeitserfahrung soll mindestens 4 Wochen und längstens ein Sechstel der Zeit der theoretischen und fachpraktischen Unterrichtsphase betragen (in der Variante „kleine Gruppen“ grundsätzlich keine betriebliche Arbeitserfahrung notwendig), sich am konkreten Bedarf des regionalen Arbeitsmarkts ausrichten.
Die Laufzeit Ihres Vorhabens muss mindestens 4 und darf normalerweise höchstens 9 Monate (in der Variante „kleine Gruppen“ höchstens 6 Monate) betragen.
Sozialpädagogische Betreuungsmaßnahmen sind durch Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen oder Personen mit gleichwertiger Qualifikation zu erbringen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Qualifizierungen in Kombination mit Arbeitsgelegenheiten (1-Euro-Job), geförderten Beschäftigungen, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Maßnahmen mit einem laufenden Ein- und Austritt von wechselnden Teilnehmenden sowie Sprachkurse.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenBildungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Kommune, Forschungseinrichtung, Unternehmen
Förderquote: 70 %.
Anträge müssen mindestens 2 Monate vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.
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