Qualifizierungen für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose (ESF + 2021–2027) – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 25 Tagen
Der Freistaat Bayern fördert Projekte zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen und benachteiligten Arbeitslosen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Kommune, Forschungseinrichtung, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 70 %.
Frist und Status
Anträge müssen mindestens 2 Monate vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland, insbesondere freie und öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Kommunen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen oder Verbände.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Qualifizierungen für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose (ESF + 2021–2027)
Wer kann Qualifizierungen für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose (ESF + 2021–2027) beantragen?
Bildungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Kommune, Forschungseinrichtung, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Qualifizierungen für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose (ESF + 2021–2027)?
Förderquote: 70 %.
Bis wann kann man Qualifizierungen für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose (ESF + 2021–2027) beantragen?
Anträge müssen mindestens 2 Monate vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Qualifizierungen für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose (ESF + 2021–2027)?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 70 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern