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PwC-Stiftung – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: PwC-Stiftung

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen

Die Stiftung fördert bundesweit Projekte, die Kinder und Jugendliche in ihrer kulturellen und werteorientierten Bildung stärken.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: gemeinnützige Organisationen, Kultur- und Bildungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Die Stiftung fördert bundesweit Projekte, die Kinder und Jugendliche in ihrer kulturellen und werteorientierten Bildung stärken. Die Projekte sollen Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre in den Mittelpunkt stellen, Partizipation fördern, Modellcharakter besitzen, kulturelle Bildung ermöglichen (z.B. durch Theater, Musik, Tanz oder bildende Kunst) sowie werteorientierte ökonomische Bildung vermitteln (etwa durch Themen wie Demokratie, Nachhaltigkeit oder Wirtschaftsethik). Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen, deren Projektvorhaben sich durch ihre Konzeption und Kreativität, ihren Inhalt und vernetzte Denkansätze oder neuartige Vermittlungsformen auszeichnen. Sie sollten sich zudem in die vorhandenen Strukturen des Bildungssystems einfügen, damit sie möglichst viele Kinder und Jugendliche erreichen. Durch handlungsorientierte und partizipative Ansätze sollen diese lernen, sich eine eigene Meinung zu bilden und sich mit ihrem Werteverständnis auseinanderzusetzen. Der Fokus liegt gezielt auf einer Breitenförderung, beispielsweise in Schulen oder außerschulischen Einrichtungen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 50.000 €.

Frist und Status

Vorabanfragen bis zum 1. März bzw. 1. September, Förderanträge bis zum 15. März bzw. 15. September

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: PwC-Stiftung.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „pwc_stiftung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen (Körperschaften des öffentlichen Rechts) mit Sitz in Deutschland.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu PwC-Stiftung

Wer kann PwC-Stiftung beantragen?

gemeinnützige Organisationen, Kultur- und Bildungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei PwC-Stiftung?

Förderbetrag: 10.000 € – 50.000 €.

Bis wann kann man PwC-Stiftung beantragen?

Vorabanfragen bis zum 1. März bzw. 1. September, Förderanträge bis zum 15. März bzw. 15. September

Wer ist Fördergeber von PwC-Stiftung?

Fördergeber ist PwC-Stiftung. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist PwC-Stiftung mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört PwC-Stiftung zur Gruppe „pwc_stiftung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 50.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit