Fördergeber: Behörde für Kultur und Medien Hamburg
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 134 Tagen
Wenn Sie ein künstlerisch-kulturelles Projekt an einer Schule planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen, Unternehmen.
Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 15.000 €.
Es gibt jährlich 2 Antragsfristen im Frühling und im Herbst.
Fördergeber und Antragstelle: Behörde für Kultur und Medien Hamburg.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Kunst-/ Kultureinrichtungen und -initiativen, freie Kunstschaffende (natürliche Personen), Schulvereine, Fördervereine und Schulen in freier Trägerschaft.
Es sind nur Stellen außerhalb der Verwaltung antragsberechtigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sowie eine Gesamtfinanzierung des Projekts sicherstellen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte, die im Rahmen der Regelaufgaben eines der Kooperationspartner vollständig erfüllt werden.
Wenn Ihr Vorhaben gewinnorientiert ausgerichtet ist, erhalten Sie keine Förderung.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenBildungseinrichtungen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen, Unternehmen
Förderbetrag: 1.000 € – 15.000 €.
Es gibt jährlich 2 Antragsfristen im Frühling und im Herbst.
Fördergeber ist Behörde für Kultur und Medien Hamburg. Quelle: foerderdatenbank.de.
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