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Projektfonds Kultur und Schule – Förderung in Hamburg

Fördergeber: Behörde für Kultur und Medien Hamburg

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie ein künstlerisch-kulturelles Projekt an einer Schule planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Kunst- und Kulturprojekte aller Sparten, die in Kooperation von einer Schule mit freien Kulturschaffenden oder einer Kultureinrichtung durchgeführt werden. Sie erhalten eine Förderung, wenn Sie mit Ihrem Projekt einen Impuls für die nachhaltige Entwicklung der Schule im Bereich „Kulturelle Bildung“ geben, eine strukturbildende Wirkung entfalten und öffentlich wahrgenommen werden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für kleinere Projekte EUR 1.000 bis EUR 2.000, mittlere Projekte EUR 3.000 bis EUR 5.000, große Projekte EUR 10.000 bis EUR 15.000. Kleinere und mittlere Projekte haben normalerweise eine Laufzeit von 12 Monaten. Große Projekte können im Einzelfall bis zu 3 Jahre Laufzeit haben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahmen an die Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendkultur e.V. Für die Antragstellung nutzen Sie bitte das Online-Portal zum Antragsverfahren. Bitte beachten Sie bei Ihrer Antragstellung, dass es jährlich 2 Antragsfristen im Frühling und im Herbst gibt.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 15.000 €.

Frist und Status

Es gibt jährlich 2 Antragsfristen im Frühling und im Herbst.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Behörde für Kultur und Medien Hamburg.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kunst-/ Kultureinrichtungen und -initiativen, freie Kunstschaffende (natürliche Personen), Schulvereine, Fördervereine und Schulen in freier Trägerschaft.

Es sind nur Stellen außerhalb der Verwaltung antragsberechtigt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sowie eine Gesamtfinanzierung des Projekts sicherstellen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte, die im Rahmen der Regelaufgaben eines der Kooperationspartner vollständig erfüllt werden.

Wenn Ihr Vorhaben gewinnorientiert ausgerichtet ist, erhalten Sie keine Förderung.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Projektfonds Kultur und Schule

Wer kann Projektfonds Kultur und Schule beantragen?

Bildungseinrichtungen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Projektfonds Kultur und Schule?

Förderbetrag: 1.000 € – 15.000 €.

Bis wann kann man Projektfonds Kultur und Schule beantragen?

Es gibt jährlich 2 Antragsfristen im Frühling und im Herbst.

Wer ist Fördergeber von Projektfonds Kultur und Schule?

Fördergeber ist Behörde für Kultur und Medien Hamburg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.000 € – 15.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hamburg