Projektfonds Kultur und Schule – Förderung in Hamburg
Fördergeber: Behörde für Kultur und Medien Hamburg
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Der Projektfonds Kultur und Schule fördert künstlerisch-kulturelle Projekte an Schulen in Kooperation mit freien Kulturschaffenden oder Kultureinrichtungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 15.000 €.
Frist und Status
Es gibt jährlich 2 Antragsfristen im Frühling und im Herbst.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Behörde für Kultur und Medien Hamburg.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kunst-/Kultureinrichtungen und -initiativen, freie Kunstschaffende, Schulvereine, Fördervereine und Schulen in freier Trägerschaft.
Es sind nur Stellen außerhalb der Verwaltung antragsberechtigt.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Projektfonds Kultur und Schule
Wer kann Projektfonds Kultur und Schule beantragen?
Bildungseinrichtungen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Projektfonds Kultur und Schule?
Förderbetrag: 1.000 € – 15.000 €.
Bis wann kann man Projektfonds Kultur und Schule beantragen?
Es gibt jährlich 2 Antragsfristen im Frühling und im Herbst.
Wer ist Fördergeber von Projektfonds Kultur und Schule?
Fördergeber ist Behörde für Kultur und Medien Hamburg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.000 € – 15.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hamburg