VeröffentlichtBildung, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/ Demokratie, Entwicklungszusammenarbeit, Kultur, Medien und Musik, Soziales

Projektförderung der Stiftung die schwelle – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Stiftung die schwelle

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Die Stiftung die schwelle unterstützt Einzelprojekte im Bereich Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung mit bis zu 1500 Euro, insbesondere für Anträge aus dem Nordwesten Deutschlands.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen.

Was wird gefördert?

Die Stiftung die schwelle fördert in geringem Umfang Einzelprojekte anderer Organisationen aus den Bereichen Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung, wenn sie in inhaltlicher Nähe zu ihren Eigenprojekten stehen.

Zielgruppen/Bedingungen

Vorrang haben Anträge aus dem Nordwesten Deutschlands. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Friedensarbeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

    Für den Antrag benötigt die Stiftung:

  • maximal 3 Seiten inhaltliche Vorstellung des Projektes, aus denen u.a. deutlich wird, warum Sie einen Antrag bei der Friedensstiftung die schwelle stellen;
  • einen Kosten- und Finanzierungsplan;
  • eine Ansprechperson, wenn möglich mit gültiger E-Mail-Adresse.
  • Den Antrag bitte per E-Mail an die Stiftung die schwelle schicken: stiftung@dieschwelle.de

    Die Anträge werden vom Kuratorium der Stiftung geprüft und bewertet. In der Regel werden Anträge für Einzelprojekte bis zu einer Höhe von 1500 Euro bewilligt.

    Anmeldefristen für Anträge

    Für das 2. Halbjahr 2025: Antragsschluss 1. März 2025

    Für das 1. Halbjahr 2026: Antragsschluss 1. September 2025

    Für das 2. Halbjahr 2026: Antragsschluss 1. März 2026

Weitere Informationen

  • Link zur Förderung

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.500 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 1. März 2027. 1. September 2026 1. März 2027 1. März 2027

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Stiftung die schwelle.

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Häufige Fragen zu Projektförderung der Stiftung die schwelle

Wer kann Projektförderung der Stiftung die schwelle beantragen?

Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen

Wie hoch ist die Förderung bei Projektförderung der Stiftung die schwelle?

Förderbetrag: bis 1.500 €.

Bis wann kann man Projektförderung der Stiftung die schwelle beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 1. März 2027. 1. September 2026 1. März 2027 1. März 2027

Wer ist Fördergeber von Projektförderung der Stiftung die schwelle?

Fördergeber ist Stiftung die schwelle. Quelle: dsee.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 1.500 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Bildung, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/ Demokratie, Entwicklungszusammenarbeit, Kultur, Medien und Musik, Soziales
Antragsfrist
1. März 2027
Förderregion
Bundesweit