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Projekte der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit (CooperationVET) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen

Wenn Sie in der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit (iBBZ) modellhafte, innovative Handlungskonzepte der beruflichen Ausbildung und Weiterbildung entwickeln möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Einzel- und Verbundvorhaben im Rahmen der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit (iBBZ). Gefördert werden modellhafte, innovative Handlungskonzepte der beruflichen Ausbildung und Weiterbildung in 2 Modulen. Ihr Projekt richten Sie an den Interessen und Reformanliegen der BMBF -Partnerländer aus und Sie berücksichtigen, soweit möglich, die Bedarfe der dort tätigen deutschen Unternehmen an Fachkräftegewinnung und -sicherung: Modul A – Sondierungsprojekte: Grundlage für den Aufbau beziehungsweise Ausbau von Berufsbildungskooperationen. Es gilt Potenziale zu sondieren, in Vorbereitung neuer oder für die Weiterentwicklung bestehender Kooperationen sowie die Rahmenbedingungen zur Umsetzbarkeit von konkreten Projektideen. Je nach Bedarf in einem Partnerland, wenn beispielsweise ein Handlungsfeld neu zu erschließen ist, können Projekte zur Grundlagen- und Vergleichsforschung gefördert werden. Modul B – Kooperationsprojekte: Ausgestaltung einer Berufsbildungskooperation. Gefördert wird die Entwicklung und Erprobung von Modellen, Instrumenten, Verfahren und Konzepten. Das BMBF veröffentlicht spezifische Förderaufrufe zu den einzelnen Partnerländern und gibt die damit verbundenen Förderschwerpunkte und Fristen bekannt. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, für Sondierungsprojekte normalerweise für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten und für Kooperationsprojekte für bis zu 3 Jahre. Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen. Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten. Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie zu den spezifischen Förderaufrufen eine Projektskizze bei dem beauftragten DLR Projektträger ein. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und förmlichen Förderanträge nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Die spezifischen Förderschwerpunkte und Fristen werden in den Förderaufrufen bekannt gegeben.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbf_cooperationvet“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, gewerbliche und nichtgewerbliche Bildungsanbieter, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Einrichtungen, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind, beispielsweise Kammerorganisationen, Gewerkschaften, das Netzwerk der deutschen Auslandshandelskammern (AHKs), sowie Landeseinrichtungen, beispielsweise Landesakademien, Landesinstitute, Träger der Berufsschulen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.

Sie stellen sicher, dass keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen.

Sie verpflichten sich, an Aktivitäten des Wissens- und Erfahrungsaustauschs teilzunehmen.

Ihr Kooperationsprojekt ist auf Verstetigung und Anwendung ausgerichtet, weist eine klare Praxisrelevanz für die lokalen Partner auf und wird gemeinsam mit lokalen Akteuren der beruflichen Bildung umgesetzt.

Sie beteiligen sich aktiv an relevanten Kooperationsaktivitäten des BMBF mit jeweiligen Zielländern.

Sie arbeiten eng mit der Zentralstelle der Bundesregierung für internationale Berufsbildungskooperation „GOVET“ sowie der BMBF -Exportinitiative für die Bildungswirtschaft „iMOVE“ im Bundesinstitut für Berufsbildung zusammen.

Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze,förmlicher Förderantrag

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Projekte der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit (CooperationVET)

Wer kann Projekte der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit (CooperationVET) beantragen?

Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Projekte der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit (CooperationVET)?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Projekte der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit (CooperationVET) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Projekte der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit (CooperationVET)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Projekte der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit (CooperationVET) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Projekte der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit (CooperationVET) zur Gruppe „bmbf_cooperationvet". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
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