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Projekte der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit (CooperationVET) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Förderung von innovativen Handlungskonzepten in der beruflichen Ausbildung und Weiterbildung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Einzel- und Verbundvorhaben im Rahmen der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit (iBBZ). Gefördert werden modellhafte, innovative Handlungskonzepte der beruflichen Ausbildung und Weiterbildung in 2 Modulen. Modul A – Sondierungsprojekte: Grundlage für den Aufbau beziehungsweise Ausbau von Berufsbildungskooperationen. Modul B – Kooperationsprojekte: Ausgestaltung einer Berufsbildungskooperation. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wobei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen normalerweise 50 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten können.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Die spezifischen Förderschwerpunkte und Fristen werden in den Förderaufrufen bekannt gegeben.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbf_cooperationvet". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, gewerbliche und nichtgewerbliche Bildungsanbieter, Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie Einrichtungen, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze,förmlicher Förderantrag

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Häufige Fragen zu Projekte der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit (CooperationVET)

Wer kann Projekte der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit (CooperationVET) beantragen?

Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Projekte der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit (CooperationVET)?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Projekte der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit (CooperationVET) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Projekte der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit (CooperationVET)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Projekte der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit (CooperationVET) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Projekte der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit (CooperationVET) zur Gruppe „bmbf_cooperationvet". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit