Fördergeber: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 63 Tagen
Die Kulturverwaltung des Berliner Senats fördert Projekte und Stipendien im Bereich Kultur.
Antragsberechtigt sind: KünstlerInnen, kulturelle Projekte.
Fristen für die Antragstellung sind variabel und werden in den spezifischen Informationen bekannt gegeben.
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Voraussetzungen sind unter anderem die Einhaltung von Barrierefreiheit und Mindesthonoraren.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenKünstlerInnen, kulturelle Projekte
Fristen für die Antragstellung sind variabel und werden in den spezifischen Informationen bekannt gegeben.
Fördergeber ist Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: senkult_berlin.
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