Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen im Bereich Elektromobilität planen, mit denen im Verkehrssektor die Klimaschutzziele erreicht werden und die Lebensqualität in den Städten verbessert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.
Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 500.000 €.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind grundsätzlich natürliche Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen, als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder Mietende von Immobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften, natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände sowie kommunale Betriebe, soweit sie keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben.
Je nach Vorhaben können Beschränkungen bestehen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben müssen Sie in Nordrhein-Westfalen umsetzen.
Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben vor Erteilung eines Zuwendungsbescheides noch nicht begonnen haben.
Bei Ihrem Vorhaben darf es sich weder um einen Eigenbau, einen Prototyp mit weniger als 4 Exemplaren, eine Reparatur oder eine Ersatzteilbeschaffung noch um ein gesetzlich vorgeschriebenes oder behördlich angeordnetes Vorhaben handeln.
Je nach Vorhaben müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen.
Unternehmen in Schwierigkeiten sowie der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen werden nicht gefördert.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Förderbetrag: 500 € – 500.000 €.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE). Quelle: foerderdatenbank.de.
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