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Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen im Bereich Elektromobilität planen, mit denen im Verkehrssektor die Klimaschutzziele erreicht werden und die Lebensqualität in den Städten verbessert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt unterstützt im Rahmen von progres.nrw den Ausbau der Elektromobilität. Sie können eine Förderung erhalten für Umsetzungskonzepte Elektromobilität, kommunale Konzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur, Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, Netzanschlüsse für Ladeinfrastruktur, reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie Maßnahmen, Anlagen, Konzepte, Studien, und Analysen im Bereich der emissionsarmen Mobilität, an denen ein besonderes Landesinteresse besteht. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens sowie der Art der Antragstellerin oder des Antragstellers. Die Fördersumme beträgt maximal 500.000 EUR pro Jahr und Antragstellerin oder Antragsteller. Die Bagatellgrenze liegt bei 500,00 EUR. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das elektronische Antragsformular bei der Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 – Bergbau und Energie in NRW.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 500.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind grundsätzlich natürliche Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen, als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder Mietende von Immobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften, natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände sowie kommunale Betriebe, soweit sie keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben.

Je nach Vorhaben können Beschränkungen bestehen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben müssen Sie in Nordrhein-Westfalen umsetzen.

Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben vor Erteilung eines Zuwendungsbescheides noch nicht begonnen haben.

Bei Ihrem Vorhaben darf es sich weder um einen Eigenbau, einen Prototyp mit weniger als 4 Exemplaren, eine Reparatur oder eine Ersatzteilbeschaffung noch um ein gesetzlich vorgeschriebenes oder behördlich angeordnetes Vorhaben handeln.

Je nach Vorhaben müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen.

Unternehmen in Schwierigkeiten sowie der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen werden nicht gefördert.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw)

Wer kann Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) beantragen?

Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw)?

Förderbetrag: 500 € – 500.000 €.

Bis wann kann man Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) beantragen?

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw)?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
500 € – 500.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen