VeröffentlichtZuschuss

Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt den Ausbau der Elektromobilität mit Zuschüssen für verschiedene Maßnahmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt im Rahmen von progres.nrw den Ausbau der Elektromobilität. Sie können eine Förderung erhalten für Umsetzungskonzepte Elektromobilität, kommunale Konzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur, Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, Netzanschlüsse für Ladeinfrastruktur, reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie Maßnahmen, Anlagen, Konzepte, Studien, und Analysen im Bereich der emissionsarmen Mobilität, an denen ein besonderes Landesinteresse besteht. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens sowie der Art der Antragstellerin oder des Antragstellers. Die Fördersumme beträgt maximal 500.000 EUR pro Jahr und Antragstellerin oder Antragsteller. Die Bagatellgrenze liegt bei 500,00 EUR.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 500.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen, als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder Mietende von Immobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften, natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände sowie kommunale Betriebe, soweit sie keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw)

Wer kann Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) beantragen?

Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw)?

Förderbetrag: 500 € – 500.000 €.

Bis wann kann man Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) beantragen?

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw)?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
500 € – 500.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen