VeröffentlichtZuschuss

Programm für Internationalisierung – Förderung der Netzwerkbildung – Förderung in Berlin

Fördergeber: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Wenn Sie Vernetzungsprojekte mit Akteuren der Wirtschaft und Wissenschaft inner- und außerhalb Berlins durchführen und Unternehmen bei der Überwindung von Internationalisierungsbarrieren unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: wirtschaftsnahe Institutionen und international ausgerichtete Netzwerke mit wirtschaftlicher Zielsetzung.

Was wird gefördert?

Das Land Berlin fördert grenzübergreifende Wirtschafts- und Wissenschaftskooperationen und die Integration regionaler Wertschöpfungsketten in internationale Produktions- und Forschungsprozesse. Sie erhalten die Förderung normalerweise als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben über einen Zeitraum von 1 bis 3 Jahren. Die Gesamtausgaben müssen mindestens EUR 250.000 betragen. Vor der Antragstellung müssen Sie ein Projektgespräch mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe führen. Stellen Sie den Projektantrag mindestens 6 Wochen vor Vorhabensbeginn über das Kundenportal der IBB.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 250.000 €.

Frist und Status

Antragstellung müssen Sie ein Projektgespräch mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe führen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattete wirtschaftsnahe Institutionen und international ausgerichtete Netzwerke mit wirtschaftlicher Zielsetzung mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Berlin.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Programm für Internationalisierung – Förderung der Netzwerkbildung"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Programm für Internationalisierung – Förderung der Netzwerkbildung

Wer kann Programm für Internationalisierung – Förderung der Netzwerkbildung beantragen?

wirtschaftsnahe Institutionen und international ausgerichtete Netzwerke mit wirtschaftlicher Zielsetzung

Wie hoch ist die Förderung bei Programm für Internationalisierung – Förderung der Netzwerkbildung?

Förderbetrag: ab 250.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Programm für Internationalisierung – Förderung der Netzwerkbildung beantragen?

Antragstellung müssen Sie ein Projektgespräch mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe führen

Wer ist Fördergeber von Programm für Internationalisierung – Förderung der Netzwerkbildung?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 250.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Berlin