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Programm für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die europäischen Statistiken (Binnenmarktprogramm) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Europäische Kommission

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das Binnenmarktprogramm fördert die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, insbesondere von KMU, durch Zuschüsse und andere Mittel.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Der Fokus des Binnenmarktprogramms liegt auf der Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und auf der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Die Bandbreite möglicher Maßnahmen im Binnenmarktprogramm reicht vom Abbau von Hindernissen für den Warenverkehr über die Förderung von Clusterstrukturen bis hin zur besseren Durchsetzung von Verbraucherrechten. Wichtige Elemente sind der Ausbau von Informationsportalen, die Vernetzung der Marktüberwachungsbehörden sowie Instrumente zur Vernetzung von Unternehmen. Anträge können im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen gestellt werden, die auf dem Portal „Funding & Tenders“ der EU veröffentlicht werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 0 %.

Frist und Status

Anträge können jederzeit im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Europäische Kommission.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_binnenmarktprogramm". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Die Teilnahme steht unter bestimmten Voraussetzungen auch den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), den Beitrittsländern, den Bewerberländern und potenziellen Bewerbern sowie den in die Europäische Nachbarschaftspolitik einbezogenen Ländern offen.

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Häufige Fragen zu Programm für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die europäischen Statistiken (Binnenmarktprogramm)

Wer kann Programm für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die europäischen Statistiken (Binnenmarktprogramm) beantragen?

Kommune, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Bis wann kann man Programm für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die europäischen Statistiken (Binnenmarktprogramm) beantragen?

Anträge können jederzeit im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Programm für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die europäischen Statistiken (Binnenmarktprogramm)?

Fördergeber ist Europäische Kommission. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Programm für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die europäischen Statistiken (Binnenmarktprogramm) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Programm für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die europäischen Statistiken (Binnenmarktprogramm) zur Gruppe „eu_binnenmarktprogramm". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 0 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit