Programm für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die europäischen Statistiken (Binnenmarktprogramm) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Europäische Kommission
Stand: September 2026 · Geprüft vor 47 Tagen
Wenn Sie im Rahmen des Binnenmarktprogramms eine Förderung erhalten wollen, können Sie sich an Ausschreibungen beteiligen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 0 %.
Frist und Status
Anträge können jederzeit im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Europäische Kommission.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_binnenmarktprogramm“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Das Programm richtet sich an alle Akteurinnen und Akteure auf dem Binnenmarkt, einschließlich der Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger und Verbraucherinnen und Verbraucher, der Zivilgesellschaft und der Behörden.
Die Teilnahme an dem Programm steht unter bestimmten Voraussetzungen auch den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), den Beitrittsländern, den Bewerberländern und potenziellen Bewerbern sowie den in die Europäische Nachbarschaftspolitik einbezogenen Ländern offen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Programm für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die europäischen Statistiken (Binnenmarktprogramm)"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Programm für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die europäischen Statistiken (Binnenmarktprogramm) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Programm für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die europäischen Statistiken (Binnenmarktprogramm)
Wer kann Programm für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die europäischen Statistiken (Binnenmarktprogramm) beantragen?
Kommune, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Bis wann kann man Programm für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die europäischen Statistiken (Binnenmarktprogramm) beantragen?
Anträge können jederzeit im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Programm für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die europäischen Statistiken (Binnenmarktprogramm)?
Fördergeber ist Europäische Kommission. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Programm für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die europäischen Statistiken (Binnenmarktprogramm) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Programm für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die europäischen Statistiken (Binnenmarktprogramm) zur Gruppe „eu_binnenmarktprogramm". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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Auf einen Blick
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