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Antrag möglichZuschuss

Professorinnenprogramm – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bund und Länder

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen

Das Professorinnenprogramm fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern in Hochschulen und erhöht die Anzahl der Professorinnen in Deutschland.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Professorinnenprogramm ist das zentrale Instrument von Bund und Ländern, um die Gleichstellung von Frauen und Männern in Hochschulen zu fördern. Es wirkt auf zwei Ebenen: Es erhöht die Anzahl der Professorinnen in Deutschland und stärkt durch spezifische Maßnahmen die Gleichstellungsstrukturen an Hochschulen. Anfang 2023 startete das Professorinnenprogramm 2030 die vierte Programmphase, mit einer Laufzeit von acht Jahren bis 2030 und insgesamt 320 Millionen Euro Fördervolumen, auf Basis einer neuen Bund-Länder-Vereinbarung.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 320.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bund und Länder.

Offizielle Programm-Quelle →

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Häufige Fragen zu Professorinnenprogramm

Wer kann Professorinnenprogramm beantragen?

Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Professorinnenprogramm?

Förderbetrag: bis 320.000.000 €.

Wer ist Fördergeber von Professorinnenprogramm?

Fördergeber ist Bund und Länder. Quelle: bmbf.

Weitere Förderprogramme

  • → Alle Fördermittel im Überblick
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 320.000.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit

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