Fördergeber: Bund und Länder
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen
Das Professorinnenprogramm fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern in Hochschulen und erhöht die Anzahl der Professorinnen in Deutschland.
Antragsberechtigt sind: Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen.
Der Förderbetrag liegt bei bis 320.000.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Bund und Länder.
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Jetzt Projekt prüfenHochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen
Förderbetrag: bis 320.000.000 €.
Fördergeber ist Bund und Länder. Quelle: bmbf.
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