VeröffentlichtZuschuss

Professorinnenprogramm Gleichstellung und Vielfalt in der Wissenschaft – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bund und Länder

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Das Professorinnenprogramm fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern an Hochschulen und unterstützt die Karriere- und Personalentwicklung für Wissenschaftlerinnen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen in Deutschland.

Was wird gefördert?

Das Professorinnenprogramm ist das zentrale Instrument von Bund und Ländern, um die Gleichstellung von Frauen und Männern an Hochschulen zu fördern. Es trägt dazu bei, den Frauenanteil an Professuren in Richtung Parität zu steigern und unterstützt die Karriere- und Personalentwicklung für Wissenschaftlerinnen auf dem Weg zur Professur. Das Programm läuft seit 2008 und hat bis jetzt mehr als 1000 Professuren gefördert. Es wirkt auf zwei Ebenen: Die Anzahl der Professorinnen in Deutschland wird erhöht und die Gleichstellungsstrukturen an den Hochschulen werden durch spezifische Maßnahmen gestärkt. Die aktuelle Phase, das Professorinnenprogramm 2030, ermöglicht eine längere Laufzeit und vereinfacht das Antragsverfahren.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2026. Anträge für bis zu drei Anschubfinanzierungen können bis zum 30. September 2026 gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bund und Länder.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind alle staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen mit Sitz in Deutschland.

Erforderliche Unterlagen

  • Gleichstellungskonzept für Parität an der Hochschule

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Professorinnenprogramm Gleichstellung und Vielfalt in der Wissenschaft"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Professorinnenprogramm Gleichstellung und Vielfalt in der Wissenschaft zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Professorinnenprogramm Gleichstellung und Vielfalt in der Wissenschaft

Wer kann Professorinnenprogramm Gleichstellung und Vielfalt in der Wissenschaft beantragen?

staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen in Deutschland

Bis wann kann man Professorinnenprogramm Gleichstellung und Vielfalt in der Wissenschaft beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2026. Anträge für bis zu drei Anschubfinanzierungen können bis zum 30. September 2026 gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Professorinnenprogramm Gleichstellung und Vielfalt in der Wissenschaft?

Fördergeber ist Bund und Länder. Quelle: bmbf.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
30. September 2026
Förderregion
Bundesweit