Professorinnenprogramm Gleichstellung und Vielfalt in der Wissenschaft – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bund und Länder
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Das Professorinnenprogramm fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern an Hochschulen und unterstützt die Karriere- und Personalentwicklung für Wissenschaftlerinnen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen in Deutschland.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2026. Anträge für bis zu drei Anschubfinanzierungen können bis zum 30. September 2026 gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bund und Länder.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind alle staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen mit Sitz in Deutschland.
Erforderliche Unterlagen
- Gleichstellungskonzept für Parität an der Hochschule
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Professorinnenprogramm Gleichstellung und Vielfalt in der Wissenschaft"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Professorinnenprogramm Gleichstellung und Vielfalt in der Wissenschaft
Wer kann Professorinnenprogramm Gleichstellung und Vielfalt in der Wissenschaft beantragen?
staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen in Deutschland
Bis wann kann man Professorinnenprogramm Gleichstellung und Vielfalt in der Wissenschaft beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2026. Anträge für bis zu drei Anschubfinanzierungen können bis zum 30. September 2026 gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Professorinnenprogramm Gleichstellung und Vielfalt in der Wissenschaft?
Fördergeber ist Bund und Länder. Quelle: bmbf.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 30. September 2026
- Förderregion
- Bundesweit