Professorinnenprogramm – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Das Professorinnenprogramm fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Wissenschaft.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Hochschulen und Wissenschaftlerinnen.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Professorinnenprogramm"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Professorinnenprogramm zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Professorinnenprogramm
Wer kann Professorinnenprogramm beantragen?
Hochschulen und Wissenschaftlerinnen
Wer ist Fördergeber von Professorinnenprogramm?
Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Quelle: bmbf.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit