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Professorinnenprogramm – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Das Professorinnenprogramm fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Wissenschaft.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Hochschulen und Wissenschaftlerinnen.

Was wird gefördert?

Das Professorinnenprogramm zielt darauf ab, die Anzahl der Professorinnen an deutschen Hochschulen zu erhöhen und die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Wissenschaft zu fördern. Es unterstützt Hochschulen bei der Entwicklung von Strategien zur Förderung von Frauen in akademischen Führungspositionen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Professorinnenprogramm"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Professorinnenprogramm

Wer kann Professorinnenprogramm beantragen?

Hochschulen und Wissenschaftlerinnen

Wer ist Fördergeber von Professorinnenprogramm?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Quelle: bmbf.

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