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Antrag möglichBürgschaft

Premium-Bürgschaft – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als junges oder bestehendes Unternehmen einen Kredit für Investitionen oder Betriebsmittel brauchen und Sie dafür keine ausreichenden Sicherheiten haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein entlastet Sie als junges oder bestehendes Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit guter Bonität von Ihrem Kreditrisiko. Sie bekommen die Bürgschaft zur Besicherung von Krediten unter anderem für folgende Investitionsvorhaben: Maschinen,Anlagen und gewerbliche Immobilien,Betriebsmittel. Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein sichert mit der Bürgschaft 50 Prozent des Kreditbetrags ab. Die Höhe des Kreditbetrags muss mindestens EUR 200.000 betragen und darf EUR 4 Millionen nicht übersteigen. Richten Sie Ihren Antrag bitte über Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl an die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein. Der Antrag muss über ein Online-Antragsportal eingereicht werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 200.000 € – 4.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind junge und bestehende Unternehmen (älter als 3 Jahre) aller Branchen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, die die Kriterien der KMU-Definition der EU erfüllen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen für Ihr Unternehmen die KfW-Bonitätsklasse 1 bis 3 durch ein zeitnahes Rating nachweisen.Ihr Vorhaben muss betriebswirtschaftlich tragfähig und sinnvoll sein,in Schleswig-Holstein durchgeführt werden oder einen wesentlichen Arbeitsplatzeffekt für Schleswig-Holstein darstellen.

Die Bürgschaftsbank sichert keine Gründungen, Übernahmen und Sanierungskredite ab.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag über Hausbank,Nachweis der KfW-Bonitätsklasse 1 bis 3,Betriebswirtschaftlicher Nachweis

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Häufige Fragen zu Premium-Bürgschaft

Wer kann Premium-Bürgschaft beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Premium-Bürgschaft?

Förderbetrag: 200.000 € – 4.000.000 €. Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von Premium-Bürgschaft?

Fördergeber ist Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
  • → IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur
  • → IB.SH Betriebsmitteldarlehen

Auf einen Blick

Förderbetrag
200.000 € – 4.000.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Schleswig-Holstein

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