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Prävention von Schäden durch Wolf und Luchs (E.1) – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Freistaat Sachsen

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Der Freistaat Sachsen fördert Vorbeugungsmaßnahmen zur Vermeidung von Wolfs- und Luchsschäden an Schafen, Ziegen und Gatterwild.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Tierhalter, insbesondere Eigentümer von Schafen, Ziegen und Gatterwild.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen fördert Vorbeugungsmaßnahmen im Sinne eines Mindestschutzes zur Vermeidung von Wolfs- und Luchsschäden an Schafen, Ziegen und Gatterwild, insbesondere Elektrozäune, Flatterband, Herdenschutzhunde oder Untergrabschutz. Damit können durch den Tierhalter die Anforderungen an die geltenden Mindestschutzkriterien erfüllt werden. Die dazu beantragten und nach Prüfung als zweckmäßig eingeschätzten Investitionskosten können in voller Höhe erstattet werden. Die Bewilligungsbehörde ist gleichzeitig zum verantwortungsvollen Umgang mit den Mitteln des Freistaates Sachsen verpflichtet. Ausstattungen, die über den Mindestschutz hinausgehen oder für diesen nicht notwendig sind, können daher nicht gefördert werden. Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen sein, die Eigentümer der Tiere sind.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Frist und Status

Antragstellung Bitte alle Anträge und Anlagen nur mit Hilfe der grünen Button am Ende der Formulare ausdrucken

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Freistaat Sachsen.

Voraussetzungen

Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen sein, die Eigentümer der Tiere sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag E.1 - LfULG, Ref. 33 - Förderung,Bestätigung Unternehmen in Schwierigkeiten,KMU - Basiserklärung,Eigentümerzustimmung,Auszahlungsantrag/Verwendungsnachweis

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Prävention von Schäden durch Wolf und Luchs (E.1)

Wer kann Prävention von Schäden durch Wolf und Luchs (E.1) beantragen?

Tierhalter, insbesondere Eigentümer von Schafen, Ziegen und Gatterwild

Wie hoch ist die Förderung bei Prävention von Schäden durch Wolf und Luchs (E.1)?

Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Prävention von Schäden durch Wolf und Luchs (E.1) beantragen?

Antragstellung Bitte alle Anträge und Anlagen nur mit Hilfe der grünen Button am Ende der Formulare ausdrucken

Wer ist Fördergeber von Prävention von Schäden durch Wolf und Luchs (E.1)?

Fördergeber ist Freistaat Sachsen. Quelle: smul_sachsen.

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Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen