Prävention von Schäden durch Wolf und Luchs (E.1) – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Freistaat Sachsen
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Der Freistaat Sachsen fördert Vorbeugungsmaßnahmen zur Vermeidung von Wolfs- und Luchsschäden an Schafen, Ziegen und Gatterwild.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Tierhalter, insbesondere Eigentümer von Schafen, Ziegen und Gatterwild.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Freistaat Sachsen.
Voraussetzungen
Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen sein, die Eigentümer der Tiere sind.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag E.1 - LfULG, Ref. 33 - Förderung,Bestätigung Unternehmen in Schwierigkeiten,KMU - Basiserklärung,Eigentümerzustimmung,Auszahlungsantrag/Verwendungsnachweis
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Prävention von Schäden durch Wolf und Luchs (E.1)
Wer kann Prävention von Schäden durch Wolf und Luchs (E.1) beantragen?
Tierhalter, insbesondere Eigentümer von Schafen, Ziegen und Gatterwild
Bis wann kann man Prävention von Schäden durch Wolf und Luchs (E.1) beantragen?
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Prävention von Schäden durch Wolf und Luchs (E.1)?
Fördergeber ist Freistaat Sachsen. Quelle: smul_sachsen.
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