Fördergeber: Freistaat Sachsen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Der Freistaat Sachsen fördert Vorbeugungsmaßnahmen zur Vermeidung von Wolfs- und Luchsschäden an Schafen, Ziegen und Gatterwild.
Antragsberechtigt sind: Tierhalter, insbesondere Eigentümer von Schafen, Ziegen und Gatterwild.
Die Förderquote beträgt 100 %.
Antragstellung Bitte alle Anträge und Anlagen nur mit Hilfe der grünen Button am Ende der Formulare ausdrucken
Fördergeber und Antragstelle: Freistaat Sachsen.
Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen sein, die Eigentümer der Tiere sind.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Prävention von Schäden durch Wolf und Luchs (E.1) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenTierhalter, insbesondere Eigentümer von Schafen, Ziegen und Gatterwild
Förderquote: 100 %.
Antragstellung Bitte alle Anträge und Anlagen nur mit Hilfe der grünen Button am Ende der Formulare ausdrucken
Fördergeber ist Freistaat Sachsen. Quelle: smul_sachsen.
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