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Potenzialberatung im verarbeitenden Gewerbe und im produktionsnahen Dienstleistungsgewerbe – Förderung in Berlin

Fördergeber: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Unternehmen in Berlin können Zuschüsse für externe Beratungsleistungen zur Optimierung von Arbeitsorganisation und Geschäftsprozessen erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Berlin fördert den Einsatz von externen Beratern in Unternehmen. Sie erhalten die Förderung für Beratungen zur Optimierung der Arbeitsorganisation und Geschäftsprozesse und zur Beschleunigung von Innovationsprozessen. Die Potenzialberatung beziehungsweise der Beratungsprozess besteht aus drei Teilen: Analyse der Stärken und Schwächen des antragstellenden Unternehmens, Erarbeitung von Vorschlägen zur Nutzung der unternehmensinternen Potenziale und externer Ressourcen, Begleitung der ersten Schritte zur Umsetzung der mit dem Unternehmen und den Beschäftigten entwickelten Verbesserungen. Die Beratung gliedert sich in eine Grund- und eine Aufbauberatung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt 50 Prozent der Beratungskosten, jedoch jeweils maximal EUR 8.000 für die Grundberatung und die Aufbauberatung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 8.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beratungsbeginn einreichen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Geschäftsführungen gemeinsam mit Arbeitnehmervertretungen von kleinen und mittleren Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes, des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes, der digitalen Wirtschaft und des Handwerks gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz und Betriebsstätte in Berlin.

Ausgenommen sind Banken, Versicherungen und sonstige Versicherungs- beziehungsweise Finanzdienstleistungen.

Die Beratung muss im Land Berlin durchgeführt werden.

Ihr Unternehmen besteht bereits seit mehr als 3 Jahren.

Gefördert werden vor allem KMU, die die Voraussetzungen des Primäreffekts der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) erfüllen.

Eine Aufbauberatung können Sie nur beantragen, wenn die Grundberatung bereits bewilligt und durchgeführt wurde.

Der Zwischenbericht über den bisherigen Beratungsverlauf muss einen erhöhten Beratungsbedarf begründen.

Erforderliche Unterlagen

  • amtliche Formulare

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Potenzialberatung im verarbeitenden Gewerbe und im produktionsnahen Dienstleistungsgewerbe

Wer kann Potenzialberatung im verarbeitenden Gewerbe und im produktionsnahen Dienstleistungsgewerbe beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Potenzialberatung im verarbeitenden Gewerbe und im produktionsnahen Dienstleistungsgewerbe?

Förderbetrag: bis 8.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Potenzialberatung im verarbeitenden Gewerbe und im produktionsnahen Dienstleistungsgewerbe beantragen?

Antrag vor Beratungsbeginn einreichen

Wer ist Fördergeber von Potenzialberatung im verarbeitenden Gewerbe und im produktionsnahen Dienstleistungsgewerbe?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 8.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Berlin