Potenzialberatung im verarbeitenden Gewerbe und im produktionsnahen Dienstleistungsgewerbe – Förderung in Berlin
Fördergeber: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Unternehmen in Berlin können Zuschüsse für externe Beratungsleistungen zur Optimierung von Arbeitsorganisation und Geschäftsprozessen erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 8.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beratungsbeginn einreichen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Geschäftsführungen gemeinsam mit Arbeitnehmervertretungen von kleinen und mittleren Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes, des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes, der digitalen Wirtschaft und des Handwerks gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz und Betriebsstätte in Berlin.
Ausgenommen sind Banken, Versicherungen und sonstige Versicherungs- beziehungsweise Finanzdienstleistungen.
Die Beratung muss im Land Berlin durchgeführt werden.
Ihr Unternehmen besteht bereits seit mehr als 3 Jahren.
Gefördert werden vor allem KMU, die die Voraussetzungen des Primäreffekts der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) erfüllen.
Eine Aufbauberatung können Sie nur beantragen, wenn die Grundberatung bereits bewilligt und durchgeführt wurde.
Der Zwischenbericht über den bisherigen Beratungsverlauf muss einen erhöhten Beratungsbedarf begründen.
Erforderliche Unterlagen
- amtliche Formulare
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Potenzialberatung im verarbeitenden Gewerbe und im produktionsnahen Dienstleistungsgewerbe
Wer kann Potenzialberatung im verarbeitenden Gewerbe und im produktionsnahen Dienstleistungsgewerbe beantragen?
Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Potenzialberatung im verarbeitenden Gewerbe und im produktionsnahen Dienstleistungsgewerbe?
Förderbetrag: bis 8.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Potenzialberatung im verarbeitenden Gewerbe und im produktionsnahen Dienstleistungsgewerbe beantragen?
Antrag vor Beratungsbeginn einreichen
Wer ist Fördergeber von Potenzialberatung im verarbeitenden Gewerbe und im produktionsnahen Dienstleistungsgewerbe?
Fördergeber ist Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 8.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Berlin