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PlugIn Förderung – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Das Förderprogramm PlugIn unterstützt Livemusikspielstätten bei der Verbesserung ihrer technischen Ausstattung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Betreiberinnen und Betreiber von Livemusikspielstätten.

Was wird gefördert?

Mit dem Programm PlugIn unterstützt die Initiative Musik Betreiberinnen und Betreiber von Musikspielstätten in Deutschland bei der strukturellen Weiterentwicklung ihrer Arbeit. Gefördert werden Anschaffungen von neuen oder gebrauchten Technikgeräten sowie Einrichtungen von auftrittsrelevanten Elementen. Als auftrittsrelevant gelten sämtliche technische Elemente, die während einer Livemusikveranstaltung auf der Bühne oder in Bühnennähe zum Einsatz kommen oder deren Einsatz für die Durchführung einer Livemusikveranstaltung unerlässlich ist. Reparaturmaßnahmen sind auch erstmals durch das Programm förderfähig.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Förderanträge können nur in den ausgeschriebenen Zeiträumen eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bkm_plugin". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist ein Clubbetrieb mit regelmäßigem Livemusikprogramm, einem Standort in Deutschland und einem Betrieb seit mindestens 12 Monaten.

Erforderliche Unterlagen

  • Online-Antragsformular,Projektbeschreibung,Finanzierungsplan,Nachweis der Antragsberechtigung (zum Beispiel Gewerbeanmeldung, Clubprofil),Angebote für geplante Investitionen

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu PlugIn Förderung

Wer kann PlugIn Förderung beantragen?

Betreiberinnen und Betreiber von Livemusikspielstätten

Bis wann kann man PlugIn Förderung beantragen?

Förderanträge können nur in den ausgeschriebenen Zeiträumen eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von PlugIn Förderung?

Fördergeber ist Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist PlugIn Förderung mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört PlugIn Förderung zur Gruppe „bkm_plugin". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit