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Förderung von Forschungsvorhaben „Plattform Privatheit – IT -Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie“ – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen

Wenn Sie die Herausforderungen des verantwortungsbewussten Umgangs mit digitaler Technologie erforschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen, Kommunen, Verbände.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Forschungsvorhaben zum Umgang mit der Digitalisierung. Gefördert werden Verbundvorhaben, die sich beispielsweise einem oder mehreren der folgenden Themenfelder zuordnen lassen: Grundrechte und informationelle Selbstbestimmung schützen: Bürgerinnen und Bürger bei der Wahrnehmung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung unterstützen, Datenschutz technisch umsetzen, privatsphäreschonende Geschäftsmodelle entwickeln, Zukunftstechnologien privatsphäreschonend gestalten („ Privacy by Design “), Technik- und Datenschutzfolgenabschätzungen durchführen, Risikoabschätzungen vornehmen. Technik nach demokratischen Werten souverän gestalten: Standards, Normen und Kennzeichnungen weiterentwickeln, Werte in die Technikentwicklung einfließen lassen („ Values by Design “), individuellen Umgang mit Daten besser verstehen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 3 Jahren. Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 40 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss. Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen. Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten. Das Förderverfahren ist zweistufig. Bitte reichen Sie in der 1. Stufe Ihre Projektskizze bei dem Projektträger ein. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 15. März 2027. Bewertungsstichtag für eingereichte Projektskizzen ist der 15. März des jeweiligen Jahres.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbf_plattform_privathheit“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Wissenschaftseinrichtungen, Behörden und deren Forschungseinrichtungen, andere Institutionen, die Forschung betreiben, Kommunen und deren Einrichtungen, Verbände, Vereine und Non-Profit-Organisationen.

Weitere Voraussetzungen: Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.

Die Ergebnisse Ihres Vorhabens werden Sie nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz nutzen.

Ihr Vorhaben ist durch ein hohes wissenschaftlich-technisches sowie wirtschaftliches Risiko gekennzeichnet und übertrifft den Stand der Technik deutlich.

Die Antragstellenden besitzen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen geförderten Verbünden und Initiativen.

Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze,Förmlicher Förderantrag

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderung von Forschungsvorhaben „Plattform Privatheit – IT -Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie“

Wer kann Förderung von Forschungsvorhaben „Plattform Privatheit – IT -Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie“ beantragen?

Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen, Kommunen, Verbände

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Forschungsvorhaben „Plattform Privatheit – IT -Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie“?

Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Förderung von Forschungsvorhaben „Plattform Privatheit – IT -Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie“ beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 15. März 2027. Bewertungsstichtag für eingereichte Projektskizzen ist der 15. März des jeweiligen Jahres.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Forschungsvorhaben „Plattform Privatheit – IT -Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie“?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung von Forschungsvorhaben „Plattform Privatheit – IT -Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie“ mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Forschungsvorhaben „Plattform Privatheit – IT -Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie“ zur Gruppe „bmbf_plattform_privathheit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
15. März 2027
Förderregion
Bundesweit