Förderung von Forschungsvorhaben „Plattform Privatheit – IT -Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie“ – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das BMBF unterstützt Forschungsvorhaben zum Umgang mit der Digitalisierung, insbesondere in den Bereichen Datenschutz und Technikgestaltung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen, Kommunen, Verbände.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 15. März 2027. Bewertungsstichtag für eingereichte Projektskizzen ist der 15. März des jeweiligen Jahres.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbf_plattform_privathheit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Behörden, Kommunen und deren Einrichtungen, Verbände, Vereine und Non-Profit-Organisationen.
Antragstellende benötigen eine Betriebsstätte in Deutschland.
Erforderliche Unterlagen
- Projektskizze,Förmlicher Förderantrag
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Forschungsvorhaben „Plattform Privatheit – IT -Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie“
Wer kann Förderung von Forschungsvorhaben „Plattform Privatheit – IT -Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie“ beantragen?
Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen, Kommunen, Verbände
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Forschungsvorhaben „Plattform Privatheit – IT -Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie“?
Förderquote: 40 %.
Bis wann kann man Förderung von Forschungsvorhaben „Plattform Privatheit – IT -Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie“ beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 15. März 2027. Bewertungsstichtag für eingereichte Projektskizzen ist der 15. März des jeweiligen Jahres.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Forschungsvorhaben „Plattform Privatheit – IT -Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie“?
Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung von Forschungsvorhaben „Plattform Privatheit – IT -Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie“ mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Forschungsvorhaben „Plattform Privatheit – IT -Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie“ zur Gruppe „bmbf_plattform_privathheit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 15. März 2027
- Förderregion
- Bundesweit