Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen
Wenn Sie die Herausforderungen des verantwortungsbewussten Umgangs mit digitaler Technologie erforschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen, Kommunen, Verbände.
Die Förderquote beträgt 40 %.
Aktuelle Antragsfrist: 15. März 2027. Bewertungsstichtag für eingereichte Projektskizzen ist der 15. März des jeweiligen Jahres.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbf_plattform_privathheit“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Wissenschaftseinrichtungen, Behörden und deren Forschungseinrichtungen, andere Institutionen, die Forschung betreiben, Kommunen und deren Einrichtungen, Verbände, Vereine und Non-Profit-Organisationen.
Weitere Voraussetzungen: Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
Die Ergebnisse Ihres Vorhabens werden Sie nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz nutzen.
Ihr Vorhaben ist durch ein hohes wissenschaftlich-technisches sowie wirtschaftliches Risiko gekennzeichnet und übertrifft den Stand der Technik deutlich.
Die Antragstellenden besitzen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen geförderten Verbünden und Initiativen.
Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Forschungsvorhaben „Plattform Privatheit – IT -Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie“ zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenForschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen, Kommunen, Verbände
Förderquote: 40 %.
Aktuelle Antragsfrist: 15. März 2027. Bewertungsstichtag für eingereichte Projektskizzen ist der 15. März des jeweiligen Jahres.
Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Forschungsvorhaben „Plattform Privatheit – IT -Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie“ zur Gruppe „bmbf_plattform_privathheit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →