Fördergeber: Landessportbund NRW
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Die Pauschalförderung unterstützt Vereine bei der Durchführung der jährlichen Bestandserhebung.
Antragsberechtigt sind: Vereine, Landesfachverbände, Kreis- und Stadtsportbünde.
Die Bestandsdaten müssen bis zum 15.01. des jeweiligen Jahres übermittelt sein.
Fördergeber und Antragstelle: Landessportbund NRW.
Ordentliche Mitglieder des Landessportbundes müssen ihre Gemeinnützigkeit nachweisen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Pauschalförderung für Vereine zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenVereine, Landesfachverbände, Kreis- und Stadtsportbünde
Die Bestandsdaten müssen bis zum 15.01. des jeweiligen Jahres übermittelt sein.
Fördergeber ist Landessportbund NRW. Quelle: lsb_sachsen_anhalt.
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