Fördergeber: Landessportbund Sachsen-Anhalt
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Das Programm fördert die Energieeffizienz von Sportstätten in Sachsen-Anhalt mit Zuschüssen von bis zu 90 % für investive Maßnahmen. Anträge sind bis zum 30.06.2027 möglich.
Antragsberechtigt sind: Sportvereine , die Mitglied im LSB Sachsen-Anhalt sind; Landkreise, Gemeinden, Städte und Kreisfreie Städte.
Zu den berechtigten Antragstellern zählen beispielsweise:
Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen beispielsweise:
Wichtige Hinweise:
Die Förderquote beträgt bis zu 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 50.000 € – 1.000.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027. 30. Juni 2027
Fördergeber und Antragstelle: Landessportbund Sachsen-Anhalt.
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Jetzt Projekt prüfenSportvereine , die Mitglied im LSB Sachsen-Anhalt sind; Landkreise, Gemeinden, Städte und Kreisfreie Städte
Förderbetrag: 50.000 € – 1.000.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027. 30. Juni 2027
Fördergeber ist Landessportbund Sachsen-Anhalt. Quelle: dsee.
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