Förderungen für Sportvereine – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Landesregierung Brandenburg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Das Programm fördert Sportvereine in Brandenburg durch verschiedene Richtlinien und Antragsverfahren.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Sportvereine, Landesfachverbände, Schulen.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Fristen variieren je nach Richtlinie
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landesregierung Brandenburg.
Voraussetzungen
Antragsteller müssen Sportvereine, Landesfachverbände oder Schulen sein.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Verwendungsnachweis,Haushaltsplanentwurf
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderungen für Sportvereine"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderungen für Sportvereine
Wer kann Förderungen für Sportvereine beantragen?
Sportvereine, Landesfachverbände, Schulen
Bis wann kann man Förderungen für Sportvereine beantragen?
Fristen variieren je nach Richtlinie
Wer ist Fördergeber von Förderungen für Sportvereine?
Fördergeber ist Landesregierung Brandenburg. Quelle: lsb_brandenburg.
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