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Förderungen für Sportvereine – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Landesregierung Brandenburg

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Das Programm fördert Sportvereine in Brandenburg durch verschiedene Richtlinien und Antragsverfahren.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Sportvereine, Landesfachverbände, Schulen.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm umfasst mehrere Richtlinien zur Unterstützung von Sportvereinen, darunter Vereinsförderung, Projektförderung für Sportvereine in Zusammenarbeit mit Schulen und Kitas sowie spezielle Förderungen für Großsportvereine und Landesfachverbände. Anträge müssen über das webbasierte Portal Verminext eingereicht werden, und es gelten spezifische Fristen für die Antragstellung und den Verwendungsnachweis.

Frist und Status

Fristen variieren je nach Richtlinie

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landesregierung Brandenburg.

Voraussetzungen

Antragsteller müssen Sportvereine, Landesfachverbände oder Schulen sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Verwendungsnachweis,Haushaltsplanentwurf

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderungen für Sportvereine

Wer kann Förderungen für Sportvereine beantragen?

Sportvereine, Landesfachverbände, Schulen

Bis wann kann man Förderungen für Sportvereine beantragen?

Fristen variieren je nach Richtlinie

Wer ist Fördergeber von Förderungen für Sportvereine?

Fördergeber ist Landesregierung Brandenburg. Quelle: lsb_brandenburg.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg