VeröffentlichtBildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Soziales

Pauschalförderung Bildungsveranstaltungen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Aktion Mensch e.V.

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Das Programm fördert Bildungsveranstaltungen für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige mit Pauschalen für Teilnahme und Übernachtung sowie Unterstützung für Barrierefreiheit.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen.

Was wird gefördert?

    Wieviel gibt es:

  • Tagespauschale für die physische Teilnahme pro Person 50 Euro
  • Tagespauschale für die virtuelle Teilnahme pro Person 30 Euro
  • Übernachtungspauschale pro Person 70 Euro
  • bis zu 70 Prozent der Kosten für die Zugänglichkeit des Angebots
  • = maximal 400.000 Euro/Jahr pro Projekt-Partner

    Finanzierungsmittel:

  • Tagespauschale: kein eigenes Geld notwendig
  • Für die Zugänglichkeit des Angebots: Eigenmittel von mindestens 30 Prozent der förderfähigen Kosten: Bare Mittel
  • Spenden
  • Hinweise für die Pauschalförderung:

  • Es müssen mindestens sechs Teilnehmer*innen und ein*e Referent*in an der Bildungsveranstaltung teilnehmen.
  • Sowohl mehr- als auch eintägige Veranstaltungen erhalten die gleiche Pauschale.
  • Die Tagespauschale kann gewährt werden, wenn in mindestens vier Zeitstunden Bildungsinhalte vermittelt werden. Am ersten und /oder am letzten Tag darf die Vermittlung der Bildungsinhalte weniger als vier Zeitstunden betragen. In diesen Fällen werden der erste und der letzte Tag als ein förderfähiger Tag zusammengefasst. Die Vermittlung der Bildungsinhalte muss an beiden Tagen zusammen mindestens vier Zeitstunden umfassen.
  • Die Anzahl der virtuell Teilnehmenden ist auf maximal 50 Teilnehmer*innen begrenzt.
  • Die Übernachtungspauschale kann gewährt werden, wenn am nächsten Tag eine Bildungsveranstaltung stattfindet
  • am Tag zuvor eine Bildungsveranstaltung stattgefunden hat
  • nur für physisch an den Bildungsveranstaltungen Teilnehmende
  • das heißt die Zahl der Übernachtungspauschalen kann maximal um eine höher sein als die Zahl der Tagespauschalen für die physische Teilnahme.

Zielgruppen/Bedingungen

Menschen mit Behinderung, ihre Angehörige und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Antragstellung nur über das Antragssystem der Aktion Mensch: https://antrag.aktion-mensch.de Förderfähige Kosten Tagespauschale physische Teilnahme | Übernachtungspauschale Bildungsmaßnahmen | Tagespauschale digitale Teilnahme | Kosten zur Herstellung der Barrierefreiheit Förderzeitraum 6 Monate maximal Förderhöhe Bis zu 100,00 % (max. 300.000,00 €) Eigenmittel Es sind keine Eigenmittel erforderlich.

Weitere Informationen

  • Link zum Programm

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 300.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Fortlaufende Förderung

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Aktion Mensch e.V..

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Häufige Fragen zu Pauschalförderung Bildungsveranstaltungen

Wer kann Pauschalförderung Bildungsveranstaltungen beantragen?

Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen

Wie hoch ist die Förderung bei Pauschalförderung Bildungsveranstaltungen?

Förderbetrag: bis 300.000 €.

Bis wann kann man Pauschalförderung Bildungsveranstaltungen beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Pauschalförderung Bildungsveranstaltungen?

Fördergeber ist Aktion Mensch e.V.. Quelle: dsee.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 300.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Bildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Soziales
Förderregion
Bundesweit