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Pakt für Forschung und Innovation – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bund und Länder

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Der Pakt für Forschung und Innovation stärkt die großen außeruniversitären Wissenschafts- und Forschungsorganisationen in Deutschland.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Wissenschaftsorganisationen.

Was wird gefördert?

Der Pakt für Forschung und Innovation (PFI) ist ein gemeinsames Instrument von Bund und Ländern zur Stärkung der deutschen Wissenschafts- und Forschungslandschaft. Er bietet den Wissenschaftsorganisationen finanzielle Planungssicherheit und fördert exzellente Forschung sowie die Entwicklung neuer Forschungsfelder. Die aktuelle Laufzeit des PFI begann 2021 und wird bis 2030 dauern. Zu den Zielen gehören die Förderung dynamischer Entwicklungen, der Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die Gesellschaft, die Vertiefung von Vernetzungen und die Stärkung von Forschungsinfrastrukturen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bund und Länder.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Pakt für Forschung und Innovation

Wer kann Pakt für Forschung und Innovation beantragen?

Wissenschaftsorganisationen

Wer ist Fördergeber von Pakt für Forschung und Innovation?

Fördergeber ist Bund und Länder. Quelle: bmbf.

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