Pakt für Forschung und Innovation – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bund und Länder
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Der Pakt für Forschung und Innovation stärkt die großen außeruniversitären Wissenschafts- und Forschungsorganisationen in Deutschland.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Wissenschaftsorganisationen.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bund und Länder.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Pakt für Forschung und Innovation"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Pakt für Forschung und Innovation
Wer kann Pakt für Forschung und Innovation beantragen?
Wissenschaftsorganisationen
Wer ist Fördergeber von Pakt für Forschung und Innovation?
Fördergeber ist Bund und Länder. Quelle: bmbf.
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