Örtliches Teilhabemanagement – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 80 Tagen
Das örtliche Teilhabemanagement unterstützt die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Menschen mit Behinderungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_sachsen_anhalt". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Teilnahme am Teilhabemanagement.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Förderung,Nachweis über Behinderung
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Örtliches Teilhabemanagement
Wer kann Örtliches Teilhabemanagement beantragen?
Menschen mit Behinderungen
Wer ist Fördergeber von Örtliches Teilhabemanagement?
Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.
Ist Örtliches Teilhabemanagement mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Örtliches Teilhabemanagement zur Gruppe „ib_sachsen_anhalt". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt