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Örtliches Teilhabemanagement – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 80 Tagen

Das örtliche Teilhabemanagement unterstützt die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Menschen mit Behinderungen.

Was wird gefördert?

Das örtliche Teilhabemanagement zielt darauf ab, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft zu fördern und zu unterstützen. Es bietet verschiedene Maßnahmen und Programme an, die auf die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen abgestimmt sind.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_sachsen_anhalt". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Teilnahme am Teilhabemanagement.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung,Nachweis über Behinderung

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Häufige Fragen zu Örtliches Teilhabemanagement

Wer kann Örtliches Teilhabemanagement beantragen?

Menschen mit Behinderungen

Wer ist Fördergeber von Örtliches Teilhabemanagement?

Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.

Ist Örtliches Teilhabemanagement mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Örtliches Teilhabemanagement zur Gruppe „ib_sachsen_anhalt". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt