Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 31 Tagen
ÖKOPROFIT unterstützt Unternehmen durch Zuschüsse zur Senkung von Betriebskosten durch Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen.
Antragsberechtigt sind: Betriebe aller Branchen und Firmengrößen, insbesondere kleine Handwerksbetriebe, große Dienstleistungsunternehmen, Industriebetriebe, Kliniken oder Pflegeheime..
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
Bei gemeinsamer Projektdurchführung mehrerer Kommunen muss eine davon als Antragsteller und Zuwendungsempfänger fungieren.
Als teilnehmender Betrieb erbringen Sie eine finanzielle Eigenleistung, die jedoch durch eine Mitfinanzierung der Kommune und des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums gering gehalten wird.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob ÖKOPROFIT zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenBetriebe aller Branchen und Firmengrößen, insbesondere kleine Handwerksbetriebe, große Dienstleistungsunternehmen, Industriebetriebe, Kliniken oder Pflegeheime.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
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