Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 – Modernisierungsförderung – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Modernisierungsmaßnahmen in Mietwohnraum und Eigenheimen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 220.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer oder Erbbauberechtigte sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 – Modernisierungsförderung
Wer kann Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 – Modernisierungsförderung beantragen?
Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Wie hoch ist die Förderung bei Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 – Modernisierungsförderung?
Förderbetrag: 5.000 € – 220.000 €.
Bis wann kann man Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 – Modernisierungsförderung beantragen?
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Wer ist Fördergeber von Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 – Modernisierungsförderung?
Fördergeber ist Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 220.000 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen