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Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 – Modernisierungsförderung – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Modernisierungsmaßnahmen in Mietwohnraum und Eigenheimen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Modernisierungsmaßnahmen in und an Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern und Mieteinfamilienhäusern sowie Eigenheimen und zur Selbstnutzung bestimmten Eigentumswohnungen und den dazugehörigen Grundstücken. Sie erhalten die Förderung für Bau- und Baunebenkosten, Installation von Photovoltaik, Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit sowie Schaffung von Wohnraum durch Um- und Ausbau. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt maximal EUR 220.000 pro Wohnung oder Eigenheim. Ihr Darlehen muss mindestens EUR 5.000 pro Wohnung betragen. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei dem für Sie zuständigen Amt für Wohnungswesen der Stadt- oder Kreisverwaltung.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 220.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer oder Erbbauberechtigte sind.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

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Häufige Fragen zu Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 – Modernisierungsförderung

Wer kann Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 – Modernisierungsförderung beantragen?

Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 – Modernisierungsförderung?

Förderbetrag: 5.000 € – 220.000 €.

Bis wann kann man Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 – Modernisierungsförderung beantragen?

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Wer ist Fördergeber von Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 – Modernisierungsförderung?

Fördergeber ist Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 220.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Nordrhein-Westfalen