Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 – Modernisierungsförderung – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Modernisierungsmaßnahmen in Mietwohnraum und Eigenheimen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 220.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer oder Erbbauberechtigte sind.
Die Förderung ist unter anderem an folgende Bedingungen geknüpft: Durch Ihr Modernisierungsvorhaben muss der Gebrauchswert des Wohnraumes oder des Wohngebäudes nachhaltig erhöht, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirkt werden.
Mietwohnungen müssen nachhaltig an die begünstigte Zielgruppe vermietbar sein.
Der Wohnraum, den Sie modernisieren wollen, muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
Bei der Umsetzung Ihres Vorhabens müssen Sie die energetischen Mindestanforderungen berücksichtigen.
Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert und wirtschaftlich tragbar sein.
Bei der Durchführung von Maßnahmen an Mietwohnraum müssen Sie bestehende Mietobergrenzen und Belegungsbindungen beachten, bei selbst genutztem Wohnraum müssen Sie Zweckbindungen einhalten.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 – Modernisierungsförderung
Wer kann Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 – Modernisierungsförderung beantragen?
Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Wie hoch ist die Förderung bei Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 – Modernisierungsförderung?
Förderbetrag: 5.000 € – 220.000 €.
Bis wann kann man Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 – Modernisierungsförderung beantragen?
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Wer ist Fördergeber von Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 – Modernisierungsförderung?
Fördergeber ist Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 220.000 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen