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Antrag möglichDarlehen

Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 – Modernisierungsförderung – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Modernisierungsmaßnahmen in Mietwohnraum und Eigenheimen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Modernisierungsmaßnahmen in und an Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern und Mieteinfamilienhäusern sowie Eigenheimen und zur Selbstnutzung bestimmten Eigentumswohnungen und den dazugehörigen Grundstücken. Sie erhalten die Förderung für Bau- und Baunebenkosten, Installation von Photovoltaik, Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit sowie Schaffung von Wohnraum durch Um- und Ausbau. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt maximal EUR 220.000 pro Wohnung oder Eigenheim. Ihr Darlehen muss mindestens EUR 5.000 pro Wohnung betragen. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei dem für Sie zuständigen Amt für Wohnungswesen der Stadt- oder Kreisverwaltung.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 220.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer oder Erbbauberechtigte sind.

Die Förderung ist unter anderem an folgende Bedingungen geknüpft: Durch Ihr Modernisierungsvorhaben muss der Gebrauchswert des Wohnraumes oder des Wohngebäudes nachhaltig erhöht, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirkt werden.

Mietwohnungen müssen nachhaltig an die begünstigte Zielgruppe vermietbar sein.

Der Wohnraum, den Sie modernisieren wollen, muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

Bei der Umsetzung Ihres Vorhabens müssen Sie die energetischen Mindestanforderungen berücksichtigen.

Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert und wirtschaftlich tragbar sein.

Bei der Durchführung von Maßnahmen an Mietwohnraum müssen Sie bestehende Mietobergrenzen und Belegungsbindungen beachten, bei selbst genutztem Wohnraum müssen Sie Zweckbindungen einhalten.

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Häufige Fragen zu Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 – Modernisierungsförderung

Wer kann Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 – Modernisierungsförderung beantragen?

Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 – Modernisierungsförderung?

Förderbetrag: 5.000 € – 220.000 €.

Bis wann kann man Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 – Modernisierungsförderung beantragen?

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Wer ist Fördergeber von Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 – Modernisierungsförderung?

Fördergeber ist Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → progres.nrw – Klimaschutz und Energie NRW
  • → NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft
  • → Darlehen für Sportstätteninfrastruktur

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 220.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Nordrhein-Westfalen

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