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Landesbürgschaft des Landes Nordrhein-Westfalen – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Land Nordrhein-Westfalen

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Die Landesbürgschaft unterstützt Unternehmen bei der Finanzierung klimaneutraler Maßnahmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: gewerbliche Unternehmen, Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Freiberufler.

Was wird gefördert?

Unternehmen, die Maßnahmen zum Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft finanzieren möchten, können eine Landesbürgschaft des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten. Diese Bürgschaft kann zur Besicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten genutzt werden, um klimaneutrale Produktionskapazitäten zu errichten oder zu erweitern. Die Förderung umfasst bis zu 80% der Kreditsumme, wobei die Kredithöhe zwischen 2,5 Mio. € und 25 Mio. € liegen kann.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.500.000 € – 25.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Nordrhein-Westfalen.

Voraussetzungen

Sicherheiten müssen im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen.

Die Bürgschaft kann nur für geeignete Vermögensgegenstände beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag,Nachweis der Sicherheiten,Unterlagen zum Vorhaben

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Häufige Fragen zu Landesbürgschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

Wer kann Landesbürgschaft des Landes Nordrhein-Westfalen beantragen?

gewerbliche Unternehmen, Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Freiberufler

Wie hoch ist die Förderung bei Landesbürgschaft des Landes Nordrhein-Westfalen?

Förderbetrag: 2.500.000 € – 25.000.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Landesbürgschaft des Landes Nordrhein-Westfalen?

Fördergeber ist Land Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.500.000 € – 25.000.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Nordrhein-Westfalen