Landesbürgschaft des Landes Nordrhein-Westfalen – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Land Nordrhein-Westfalen
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Die Landesbürgschaft unterstützt Unternehmen bei der Finanzierung klimaneutraler Maßnahmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: gewerbliche Unternehmen, Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Freiberufler.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.500.000 € – 25.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Nordrhein-Westfalen.
Voraussetzungen
Sicherheiten müssen im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen.
Die Bürgschaft kann nur für geeignete Vermögensgegenstände beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag,Nachweis der Sicherheiten,Unterlagen zum Vorhaben
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Landesbürgschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Wer kann Landesbürgschaft des Landes Nordrhein-Westfalen beantragen?
gewerbliche Unternehmen, Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Freiberufler
Wie hoch ist die Förderung bei Landesbürgschaft des Landes Nordrhein-Westfalen?
Förderbetrag: 2.500.000 € – 25.000.000 €. Förderquote: 80 %.
Wer ist Fördergeber von Landesbürgschaft des Landes Nordrhein-Westfalen?
Fördergeber ist Land Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.500.000 € – 25.000.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Bürgschaft
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen