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NRW.BANK.Sportstätten – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Gemeinnützige Sportorganisationen in Nordrhein-Westfalen können zinsgünstige Darlehen für die Sportstätteninfrastruktur beantragen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinnützige Sportorganisationen.

Was wird gefördert?

Die NRW.BANK unterstützt in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe gemeinnützige Sportorganisationen bei dem Erhalt und dem Ausbau ihrer Sportstätten. Die Förderung umfasst Kosten für Grunderwerb, Baukosten, Außenanlagen und Planungskosten. Das Darlehen kann bis zu 10 Millionen Euro betragen und bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben finanzieren. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportorganisationen, die Mitglied im Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. sind.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportorganisationen, die Mitglied im Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.

sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Gemeinnützigkeit,Bestätigung über die Freistellung von der Körperschaftssteuer

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Häufige Fragen zu NRW.BANK.Sportstätten

Wer kann NRW.BANK.Sportstätten beantragen?

Gemeinnützige Sportorganisationen

Wie hoch ist die Förderung bei NRW.BANK.Sportstätten?

Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von NRW.BANK.Sportstätten?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Nordrhein-Westfalen