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Antrag möglichDarlehen

NRW.BANK.Sportstätten – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen

Wenn Sie als gemeinnützige Sportorganisation in die Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinnützige Sportorganisationen.

Was wird gefördert?

Die NRW.BANK unterstützt in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe Sie als gemeinnützige Sportorganisation bei dem Erhalt und dem Ausbau Ihrer Sportstätten. Sie bekommen die Förderung für Kosten für Grunderwerb (einschließlich Herrichtung, Erschließung, Abbruchmaßnahmen), Kosten für Erwerb einer Sportanlage, Baukosten, Kosten für Außenanlagen, Kosten der Erstausstattung, Planungskosten. Sie bekommen die Förderung als zinsgünstiges Darlehen. Der Höhe des Darlehens beträgt maximal EUR 10 Millionen bei einer Laufzeit von 5 bis 30 Jahren. Damit können Sie bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben finanzieren. Eine Aufstockung ist möglich. Zusätzlich wird eine Haftungsentlastung für die Hausbank in Höhe von 80 Prozent, bei Darlehenssummen bis EUR 200.000 in Höhe von 100 Prozent, gewährt. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei Ihrer Hausbank. Diese leitet den Antrag weiter an die NRW.BANK.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportorganisationen, die Mitglied im Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.

beziehungsweise in dessen zuständiger Untergliederung sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Investition muss einem öffentlichen oder gemeinnützigen Zweck dienen und in einem der folgenden Förderbereiche erfolgen: Neu- und Erweiterungsbaumaßnahmen an Sportstätten sowie Baumaßnahmen bei sonstigen Gebäuden, sofern sie zu Sportstätten umgebaut werden, Modernisierung, Sanierung und Instandsetzung, Erwerb von Sportanlagen und sonstigen Anlagen, die für sportliche Nutzungen hergerichtet werden.

Mehrjährige Vorhaben unterteilen Sie in Bauabschnitte von 12 bis 36 Monaten.

Bei der Umsetzung Ihres Vorhabens müssen Sie die ESG-Fördervoraussetzungen (Environmental, Social and Corporate Governance) beachten.

Sie erhalten keine Förderung für Kunstrasenplätze sowie anderen Sportflächen (zum Beispiel Tennisplätze), bei denen Gummigranulat aus Altreifen (SBR) und Neugummi (EPDM) als Füllmaterial verwendet wird, und Neubaumaßnahmen, energetische Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen von Anlagen, die mit fossilen Brennstoffen (Erdgas, Erdöl, Kohle und Torf) als primärer Energieträger betrieben werden.

Die Umschuldung beziehungsweise Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben sind von der Förderung ausgeschlossen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Gemeinnützigkeit,Bestätigung über die Freistellung von der Körperschaftssteuer

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Häufige Fragen zu NRW.BANK.Sportstätten

Wer kann NRW.BANK.Sportstätten beantragen?

Gemeinnützige Sportorganisationen

Wie hoch ist die Förderung bei NRW.BANK.Sportstätten?

Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von NRW.BANK.Sportstätten?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Darlehen für Sportstätteninfrastruktur
  • → Zuschuss zur Verbesserung der Flugsicherheit und des Umweltschutzes im Luftverkehr
  • → NRW.BANK.Mittelstandsfonds

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Nordrhein-Westfalen

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