NRW.BANK.Sportstätten – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: NRW.BANK
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Gemeinnützige Sportorganisationen in Nordrhein-Westfalen können zinsgünstige Darlehen für die Sportstätteninfrastruktur beantragen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinnützige Sportorganisationen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportorganisationen, die Mitglied im Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.
sind.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Gemeinnützigkeit,Bestätigung über die Freistellung von der Körperschaftssteuer
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu NRW.BANK.Sportstätten
Wer kann NRW.BANK.Sportstätten beantragen?
Gemeinnützige Sportorganisationen
Wie hoch ist die Förderung bei NRW.BANK.Sportstätten?
Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von NRW.BANK.Sportstätten?
Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 10.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen