NRW.BANK.Sportstätten – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: NRW.BANK
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Wenn Sie als gemeinnützige Sportorganisation in die Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinnützige Sportorganisationen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportorganisationen, die Mitglied im Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.
beziehungsweise in dessen zuständiger Untergliederung sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Investition muss einem öffentlichen oder gemeinnützigen Zweck dienen und in einem der folgenden Förderbereiche erfolgen: Neu- und Erweiterungsbaumaßnahmen an Sportstätten sowie Baumaßnahmen bei sonstigen Gebäuden, sofern sie zu Sportstätten umgebaut werden, Modernisierung, Sanierung und Instandsetzung, Erwerb von Sportanlagen und sonstigen Anlagen, die für sportliche Nutzungen hergerichtet werden.
Mehrjährige Vorhaben unterteilen Sie in Bauabschnitte von 12 bis 36 Monaten.
Bei der Umsetzung Ihres Vorhabens müssen Sie die ESG-Fördervoraussetzungen (Environmental, Social and Corporate Governance) beachten.
Sie erhalten keine Förderung für Kunstrasenplätze sowie anderen Sportflächen (zum Beispiel Tennisplätze), bei denen Gummigranulat aus Altreifen (SBR) und Neugummi (EPDM) als Füllmaterial verwendet wird, und Neubaumaßnahmen, energetische Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen von Anlagen, die mit fossilen Brennstoffen (Erdgas, Erdöl, Kohle und Torf) als primärer Energieträger betrieben werden.
Die Umschuldung beziehungsweise Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben sind von der Förderung ausgeschlossen.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Gemeinnützigkeit,Bestätigung über die Freistellung von der Körperschaftssteuer
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu NRW.BANK.Sportstätten
Wer kann NRW.BANK.Sportstätten beantragen?
Gemeinnützige Sportorganisationen
Wie hoch ist die Förderung bei NRW.BANK.Sportstätten?
Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von NRW.BANK.Sportstätten?
Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 10.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen