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NRW.BANK.Moderne Schule – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Die NRW.BANK unterstützt kommunale Schulträger und Schulzweckverbände bei Investitionen in den Bau und die Modernisierung von Schulen und Volkshochschulen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunale Schulträger, kommunale Schulzweckverbände.

Was wird gefördert?

Die NRW.BANK unterstützt Sie als kommunalen Schulträger oder kommunalen Schulzweckverband bei Investitionen in den Bau und die Modernisierung von Schulen und Volkshochschulen sowie in deren Einrichtungen und Ausstattungen. Sie erhalten die Förderung zum Beispiel für Grundstücke, die notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitionsvorhabens sind. Planungskosten rückwirkend für maximal 3 Jahre ab Antragstellung, die Gegenstand eines aktuell zu finanzierenden Investitionsvorhabens sind. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bei Kreditbeträgen über EUR 2 Millionen maximal 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten je Vorhaben. Die restlichen 50 Prozent des Kreditbedarfs können aus dem Programm NRW.BANK Kommunal Invest Plus finanziert werden. Bei Kreditbeträgen bis EUR 2 Millionen kann der Finanzierungsanteil bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten je Vorhaben betragen. Der Kredithöchstbetrag beträgt EUR 150 Millionen pro Jahr. Die Laufzeit des Darlehens beträgt 10, 20 oder 30 Jahre. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme für das jeweilige Haushaltsjahr bei der NRW.BANK ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale Schulträger und kommunale Schulzweckverbände in Nordrhein-Westfalen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die bei Kommunaldarlehen üblichen formalen Voraussetzungen erfüllen.

Bei der Umsetzung Ihres Vorhabens müssen Sie die ESG-Fördervoraussetzungen (Environmental, Social and Corporate Governance) beachten.

Nicht gefördert werden Betriebsmittel, geringwertige und bewertungsfreie Wirtschaftsgüter, reine Kapitalanlagen (außer Einrichtungsgegenstände), Leasingvorhaben, Liquiditätskredite, Eigenkapitalausstattung und denkmalpflegerische Maßnahmen an nichtöffentlichen Gebäuden.

Ausgeschlossen sind zudem Umschuldungen oder Nachfinanzierungen von bereits abgeschlossenen und durchfinanzierten Vorhaben.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu NRW.BANK.Moderne Schule

Wer kann NRW.BANK.Moderne Schule beantragen?

Kommunale Schulträger, kommunale Schulzweckverbände

Wie hoch ist die Förderung bei NRW.BANK.Moderne Schule?

Förderbetrag: bis 150.000.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man NRW.BANK.Moderne Schule beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von NRW.BANK.Moderne Schule?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 150.000.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Nordrhein-Westfalen