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NRW.BANK.Konsortialkredit – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen mit Sitz oder Investitionsort in Nordrhein-Westfalen betriebliche Vorhaben finanzieren wollen, kann die NRW.BANK Ihre Bank unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen von Konsortialfinanzierungen unterstützen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: gewerbliche Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die NRW.BANK unterstützt durch Konsortialfinanzierungen Banken und Sparkassen bei der Bereitstellung von Finanzierungen für betriebliche Zwecke gewerblicher Unternehmen, besonders für Wachstums-, Innovations- und Umweltmaßnahmen. Gefördert werden Betriebserrichtungen und -erweiterungen, Standortverlagerungen, Unternehmensnachfolgen, Umweltschutz- und Innovationsmaßnahmen, Betriebsmittel, Anschlussfinanzierungen sowie Umfinanzierungen im Rahmen der Neustrukturierung der Passivseite. Sie erhalten die Förderung als Bar- oder Risikounterbeteiligung. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben mit mindestens EUR 1 Million Obligoanteil der NRW.BANK pro Vorhaben. Das Darlehen wird Ihnen unter Konsortialführung der Hausbank zur Verfügung gestellt. Den Antrag richtet die Hausbank als Konsortialführer formlos an die NRW.BANK.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 1.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind in- und ausländische gewerbliche Unternehmen mit Sitz oder Investitionsort in Nordrhein-Westfalen und mit einer Regelumsatzgrenze von EUR 1 Milliarde ab dem 3.

Geschäftsjahr nach Geschäftsaufnahme, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Regelumsatzgrenze überschritten werden.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben lässt einen dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg erwarten.

Die NRW.BANK wird nur auf Einladung einer Hausbank (Konsortialführer) tätig, übernimmt keine Konsortialführerschaft und handelt als wettbewerbsneutraler Partner der Hausbanken.

Bei Geschäftsabschluss ist die NRW.BANK nicht der größte Einzelkreditgeber des Kreditnehmers oder der Unternehmensgruppe.

Bei der Umsetzung Ihres Vorhabens müssen Sie die ESG-Fördervoraussetzungen (Environmental, Social and Corporate Governance) beachten.

Nicht gefördert werden Sanierungsfälle, Unternehmen in Schwierigkeiten.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu NRW.BANK.Konsortialkredit

Wer kann NRW.BANK.Konsortialkredit beantragen?

gewerbliche Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei NRW.BANK.Konsortialkredit?

Förderbetrag: ab 1.000.000 €. Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von NRW.BANK.Konsortialkredit?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 1.000.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Nordrhein-Westfalen