NRW.BANK Infrastrukturfinanzierungen – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: NRW.BANK
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Die NRW.BANK bietet individuelle Finanzierungslösungen zur Unterstützung des Erhalts und Ausbaus der Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gebietskörperschaften, Wasser-/Abwasserverbände, Infrastrukturinvestoren.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000.000 € – 50.000.000 €.
Frist und Status
Anträge sollten frühzeitig gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.
Voraussetzungen
Der Sitz des Unternehmens oder der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
Das Vorhaben muss einen dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsunterlagen,Finanzierungsplan
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu NRW.BANK Infrastrukturfinanzierungen
Wer kann NRW.BANK Infrastrukturfinanzierungen beantragen?
Gebietskörperschaften, Wasser-/Abwasserverbände, Infrastrukturinvestoren
Wie hoch ist die Förderung bei NRW.BANK Infrastrukturfinanzierungen?
Förderbetrag: 5.000.000 € – 50.000.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man NRW.BANK Infrastrukturfinanzierungen beantragen?
Anträge sollten frühzeitig gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von NRW.BANK Infrastrukturfinanzierungen?
Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000.000 € – 50.000.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen