Fördergeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen
Zuschuss zur Unterstützung von Unternehmen, insbesondere KMU, bei der Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Mitarbeitenden und Auszubildenden.
Antragsberechtigt sind: natürliche und juristische Personen mit Expertise in Beratung und Unterstützung von Unternehmen, insbesondere KMU, Auszubildenden und jungen Fachkräften.
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei 24.100 € – 31.100 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Oktober 2026. Antragstellung bis zum 31.10.2026
Fördergeber und Antragstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Dem Projekt liegt ein Handlungskonzept zugrunde.
Der Eigenanteil von 30% der förderfähigen Gesamtkosten muss aufgebracht werden.
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist gesichert.
Antragsteller dürfen mit dem Vorhaben noch nicht begonnen haben.
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Jetzt Projekt prüfennatürliche und juristische Personen mit Expertise in Beratung und Unterstützung von Unternehmen, insbesondere KMU, Auszubildenden und jungen Fachkräften
Förderbetrag: 24.100 € – 31.100 €. Förderquote: 70 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Oktober 2026. Antragstellung bis zum 31.10.2026
Fördergeber ist Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Quelle: nrwbank.
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