Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Die Niederlassungsbeihilfe unterstützt junge Menschen beim Einstieg in die selbstständige Leitung eines landwirtschaftlichen Betriebs.
Antragsberechtigt sind: junge Menschen bis 40 Jahre, die einen landwirtschaftlichen Betrieb gründen.
Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.
Antrag innerhalb von 24 Monaten nach der ersten Niederlassung stellen.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt.
Antragsberechtigt sind Personen, die bei der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt sind, erstmals einen landwirtschaftlichen Betrieb selbstständig und eigenverantwortlich leiten, Hauptwohnsitz und Unternehmenssitz in Sachsen-Anhalt haben.
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Jetzt Projekt prüfenjunge Menschen bis 40 Jahre, die einen landwirtschaftlichen Betrieb gründen
Förderbetrag: bis 100.000 €.
Antrag innerhalb von 24 Monaten nach der ersten Niederlassung stellen.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.
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