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Niederlassungsbeihilfe – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Die Niederlassungsbeihilfe unterstützt junge Menschen beim Einstieg in die selbstständige Leitung eines landwirtschaftlichen Betriebs.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: junge Menschen bis 40 Jahre, die einen landwirtschaftlichen Betrieb gründen.

Was wird gefördert?

Die Niederlassungsbeihilfe soll jungen Menschen die erstmalige Aufnahme einer selbständigen landwirtschaftlichen Tätigkeit erleichtern und die Attraktivität der Landwirtschaft für Nachwuchskräfte steigern. Ziel sind nachhaltige Unternehmensgründungen, die sich in der Region etablieren. Neben der Begleitung des anstehenden Generationenwechsels sollen Wirtschaftstätigkeiten in den ländlichen Gebieten geschaffen und entwickelt, regionale Wertschöpfung gefördert und Arbeitsplätze vor Ort gesichert oder neu geschaffen werden. Antragsberechtigt sind Personen, die bei der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt sind, erstmals einen landwirtschaftlichen Betrieb selbstständig und eigenverantwortlich leiten, Hauptwohnsitz und Unternehmenssitz in Sachsen-Anhalt haben und innerhalb von 24 Monaten nach der ersten Niederlassung den Antrag stellen. Einzureichen ist ein Geschäftsplan, der die Ausgangssituation des landwirtschaftlichen Betriebs sowie Zwischen- und Endziele für die Entwicklung des Unternehmens enthält. Grundsätzlich ist ein erfolgreicher Abschluss in einem anerkannten Agrarberuf und eine mindestens einjährige landwirtschaftliche Fachschule nachzuweisen. Fehlt dieser Nachweis bei der Bewilligung, kann er innerhalb von 36 Monaten nachgeholt werden. Die Niederlassungsbeihilfe beträgt bis zu 100.000 Euro innerhalb von fünf Jahren und wird in drei Raten ausgezahlt.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.

Frist und Status

Antrag innerhalb von 24 Monaten nach der ersten Niederlassung stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Personen, die bei der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt sind, erstmals einen landwirtschaftlichen Betrieb selbstständig und eigenverantwortlich leiten, Hauptwohnsitz und Unternehmenssitz in Sachsen-Anhalt haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Geschäftsplan

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Häufige Fragen zu Niederlassungsbeihilfe

Wer kann Niederlassungsbeihilfe beantragen?

junge Menschen bis 40 Jahre, die einen landwirtschaftlichen Betrieb gründen

Wie hoch ist die Förderung bei Niederlassungsbeihilfe?

Förderbetrag: bis 100.000 €.

Bis wann kann man Niederlassungsbeihilfe beantragen?

Antrag innerhalb von 24 Monaten nach der ersten Niederlassung stellen.

Wer ist Fördergeber von Niederlassungsbeihilfe?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen-Anhalt
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports
  • → CLLD LAG-Management
  • → Förderung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 100.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt

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