Nichtwohngebäude modernisieren – Förderung in Hamburg
Fördergeber: IFB Hamburg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Zuschüsse für die energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden in Hamburg.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Hamburg.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 300.000 €.
Frist und Status
Antragstellung und zum Ablauf erfahren Sie alles rund um Ihre Fördermöglichkeiten
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IFB Hamburg.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Nichtwohngebäude modernisieren
Wer kann Nichtwohngebäude modernisieren beantragen?
Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Hamburg
Wie hoch ist die Förderung bei Nichtwohngebäude modernisieren?
Förderbetrag: bis 300.000 €.
Bis wann kann man Nichtwohngebäude modernisieren beantragen?
Antragstellung und zum Ablauf erfahren Sie alles rund um Ihre Fördermöglichkeiten
Wer ist Fördergeber von Nichtwohngebäude modernisieren?
Fördergeber ist IFB Hamburg. Quelle: ifb.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 300.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hamburg