VeröffentlichtZuschuss
Nichtwohngebäude modernisieren – Förderung in Hamburg
Fördergeber: IFB Hamburg
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Zuschüsse für die energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden in Hamburg.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Hamburg.
Was wird gefördert?
Ob erneuerbare Wärme, Gründachförderung oder eine zinsgünstige Refinanzierung für Modernisierungsmaßnahmen – wir begleiten Sie bei betrieblichen Investitionsvorhaben in Hamburg. Zuschüsse werden für die energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden bereitgestellt, um Ressourcen zu sparen und den Energieverbrauch sowie die CO2-Emissionen zu reduzieren.
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 300.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IFB Hamburg.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Nichtwohngebäude modernisieren
Wer kann Nichtwohngebäude modernisieren beantragen?
Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Hamburg
Wie hoch ist die Förderung bei Nichtwohngebäude modernisieren?
Förderbetrag: bis 300.000 €.
Wer ist Fördergeber von Nichtwohngebäude modernisieren?
Fördergeber ist IFB Hamburg. Quelle: ifb.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 300.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hamburg