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Nichtwohngebäude modernisieren – Förderung in Hamburg

Fördergeber: IFB Hamburg

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen

Zuschüsse für die energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden in Hamburg.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Hamburg.

Was wird gefördert?

Ob erneuerbare Wärme, Gründachförderung oder eine zinsgünstige Refinanzierung für Modernisierungsmaßnahmen – wir begleiten Sie bei betrieblichen Investitionsvorhaben in Hamburg. Zuschüsse werden für die energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden bereitgestellt, um Ressourcen zu sparen und den Energieverbrauch sowie die CO2-Emissionen zu reduzieren.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 300.000 €.

Frist und Status

Antragstellung und zum Ablauf erfahren Sie alles rund um Ihre Fördermöglichkeiten

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IFB Hamburg.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Nichtwohngebäude modernisieren

Wer kann Nichtwohngebäude modernisieren beantragen?

Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Hamburg

Wie hoch ist die Förderung bei Nichtwohngebäude modernisieren?

Förderbetrag: bis 300.000 €.

Bis wann kann man Nichtwohngebäude modernisieren beantragen?

Antragstellung und zum Ablauf erfahren Sie alles rund um Ihre Fördermöglichkeiten

Wer ist Fördergeber von Nichtwohngebäude modernisieren?

Fördergeber ist IFB Hamburg. Quelle: ifb.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 300.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hamburg