Fördergeber: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Zuschuss zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen in Nichtwohngebäuden.
Antragsberechtigt sind: Nichtwohngebäude-Betreiber, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen.
Der Förderbetrag liegt bei bis 300.000 €.
Antragstellung und zum Ablauf erfahren Sie alles rund um Ihre Fördermöglichkeiten
Fördergeber und Antragstelle: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
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Jetzt Projekt prüfenNichtwohngebäude-Betreiber, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen
Förderbetrag: bis 300.000 €.
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Fördergeber ist Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg). Quelle: ifb.
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