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Bundesförderung für effiziente Gebäude Nichtwohngebäude – Kredit – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderkredit für die Sanierung und den Kauf von Effizienzgebäuden mit Tilgungszuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Einzelunternehmer, Freiberufler, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Banken.

Was wird gefördert?

Dieser Förderkredit unterstützt die Sanierung und den Kauf von Effizienzgebäuden. Die Förderung umfasst einen effektiven Jahreszins ab -,-- % sowie Tilgungszuschüsse zwischen 5 % und 25 %. Die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre, mit einer Zinsbindung von bis zu 10 Jahren. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel und es besteht kein Rechtsanspruch darauf. Die Förderung gilt für energetische Maßnahmen, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe 70 oder besser führen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 10.000.000 €.

Frist und Status

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Voraussetzungen

Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurück.

Erforderliche Unterlagen

  • gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)

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Häufige Fragen zu Bundesförderung für effiziente Gebäude Nichtwohngebäude – Kredit

Wer kann Bundesförderung für effiziente Gebäude Nichtwohngebäude – Kredit beantragen?

Privatpersonen, Einzelunternehmer, Freiberufler, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Banken

Wie hoch ist die Förderung bei Bundesförderung für effiziente Gebäude Nichtwohngebäude – Kredit?

Förderbetrag: 2.000 € – 10.000.000 €.

Bis wann kann man Bundesförderung für effiziente Gebäude Nichtwohngebäude – Kredit beantragen?

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Wer ist Fördergeber von Bundesförderung für effiziente Gebäude Nichtwohngebäude – Kredit?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Quelle: kfw.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.000 € – 10.000.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit