Nichtwohngebäude – Kredit – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Förderkredit für die Sanierung und den Kauf von energieeffizienten Nichtwohngebäuden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Einzelunternehmer, Freiberufler, Unternehmen, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Banken..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 10.000.000 €.
Frist und Status
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Voraussetzungen
Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurück.
Erforderliche Unterlagen
- gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Nichtwohngebäude – Kredit
Wer kann Nichtwohngebäude – Kredit beantragen?
Privatpersonen, Einzelunternehmer, Freiberufler, Unternehmen, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Banken.
Wie hoch ist die Förderung bei Nichtwohngebäude – Kredit?
Förderbetrag: 2.000 € – 10.000.000 €.
Bis wann kann man Nichtwohngebäude – Kredit beantragen?
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Wer ist Fördergeber von Nichtwohngebäude – Kredit?
Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.000 € – 10.000.000 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit