Bundesförderung für effiziente Gebäude Nichtwohngebäude – Kredit – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Förderkredit für die Sanierung und den Kauf von Effizienzgebäuden mit Tilgungszuschüssen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Einzelunternehmer, Freiberufler, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Banken.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 10.000.000 €.
Frist und Status
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Voraussetzungen
Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurück.
Erforderliche Unterlagen
- gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bundesförderung für effiziente Gebäude Nichtwohngebäude – Kredit
Wer kann Bundesförderung für effiziente Gebäude Nichtwohngebäude – Kredit beantragen?
Privatpersonen, Einzelunternehmer, Freiberufler, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Banken
Wie hoch ist die Förderung bei Bundesförderung für effiziente Gebäude Nichtwohngebäude – Kredit?
Förderbetrag: 2.000 € – 10.000.000 €.
Bis wann kann man Bundesförderung für effiziente Gebäude Nichtwohngebäude – Kredit beantragen?
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Wer ist Fördergeber von Bundesförderung für effiziente Gebäude Nichtwohngebäude – Kredit?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Quelle: kfw.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.000 € – 10.000.000 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit