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Nichtwohngebäude – Kredit – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Förderkredit für die Sanierung und den Kauf von energieeffizienten Nichtwohngebäuden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Einzelunternehmer, Freiberufler, Unternehmen, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Banken..

Was wird gefördert?

Der Kredit unterstützt die Sanierung und den Kauf von frisch sanierten Effizienzgebäuden. Es werden energetische Maßnahmen gefördert, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe 70 oder besser führen. Die Förderung umfasst auch Kosten für Fachplanung und Baubegleitung sowie Nachhaltigkeitszertifizierungen. Der maximale Kreditbetrag beträgt 10 Mio. Euro pro Vorhaben, abhängig von der Nettogrundfläche des Gebäudes.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 10.000.000 €.

Frist und Status

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW.

Voraussetzungen

Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurück.

Erforderliche Unterlagen

  • gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)

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Häufige Fragen zu Nichtwohngebäude – Kredit

Wer kann Nichtwohngebäude – Kredit beantragen?

Privatpersonen, Einzelunternehmer, Freiberufler, Unternehmen, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Banken.

Wie hoch ist die Förderung bei Nichtwohngebäude – Kredit?

Förderbetrag: 2.000 € – 10.000.000 €.

Bis wann kann man Nichtwohngebäude – Kredit beantragen?

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Wer ist Fördergeber von Nichtwohngebäude – Kredit?

Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.000 € – 10.000.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit