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Antrag möglichZuschuss

Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 70 Tagen

Wenn Sie als Unternehmen im Bereich Gütertransport tätig sind und in die Elektrifizierung Ihrer Fahrzeugflotte investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen im Bereich Gütertransport.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Maßnahmen zum Aufbau einer nicht öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Straßengüterverkehr (E-Gütertransportfahrzeug) im Rahmen separater Aufrufe. Wenn Sie als Unternehmen im Bereich Gütertransport tätig sind, bekommen Sie die Förderung für Anschaffung, Aufbau, Installation, Modernisierung oder Erweiterung von stationären, nicht öffentlich zugänglichen konduktiven DC-Schnell-Ladepunkten mit CCS -Steckern (DIN EN 62196-3 beziehungsweise Combo für DC-Laden) oder leistungsstärkeren Steckerstandards mit EU -Norm (beispielsweise MCS für „Megawatt-Laden“) in Bayern, die zum Laden von E-Gütertransportfahrzeugen bestimmt sind, sowie den dafür erforderlichen Netzanschluss und die Montage der Ladestation. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Sofern in den Förderaufrufen kein abweichender Fördersatz oder Maximalwert festgeschrieben wird, beträgt die Höhe des Zuschusses 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird der Fördersatz um 10 Prozent erhöht. Der Zuschusshöchstbetrag je Ladepunkt richtet sich nach der maximal möglichen Ladeleistung des Ladepunkts: mögliche Ladeleistung kleiner 100 kW: maximal EUR 10.000 pro Ladepunkt, mögliche Ladeleistung ab 100 kW und kleiner 500 kW: maximal EUR 20.000 pro Ladepunkt, mögliche Ladeleistung 500 kW und höher: maximal EUR 100.000 pro Ladepunkt. Der Zuschusshöchstbetrag für den Netzanschluss je Antrag beziehungsweise Ladeort ist begrenzt auf höchstens EUR 10.000 bei Anschluss an das Niederspannungsnetz, höchstens EUR 100.000 bei Anschluss an das Mittel-/Hochspannungsnetz und bei Anschluss an das Niederspannungsnetz in Verbindung mit einem zusätzlichen Pufferspeicher (in der Ladesäule integriert oder extern) von mindestens 100 kWh. Erfüllt Ihr Vorhaben innovative Zusatzkriterien, ist eine Erhöhung des Fördersatzes um 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben möglich, der Höchstbetrag auf EUR 20.000 begrenzt. Die gesamte Zuschusssumme pro Antrag (beziehungsweise Ladeort) ist auf maximal EUR 250.000 beziehungsweise pro Unternehmen in einem Förderaufruf auf maximal EUR 500.000 begrenzt. Reichen Sie Ihren Antrag bitte zu den in den jeweiligen Förderaufrufen festgelegten Terminen über das elektronische Formularsystem des zuständigen Projektträgers Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 250.000 €.

Frist und Status

Anträge sind zu den in den jeweiligen Förderaufrufen festgelegten Terminen einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Niederlassung oder Betriebsstätte im Freistaat Bayern, die im Bereich Gütertransport tätig sind.

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Häufige Fragen zu Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern

Wer kann Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern beantragen?

Unternehmen im Bereich Gütertransport

Wie hoch ist die Förderung bei Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern?

Förderbetrag: bis 250.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern beantragen?

Anträge sind zu den in den jeweiligen Förderaufrufen festgelegten Terminen einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Bayern
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Gründungskredit Smart
  • → Wachstumsfonds Bayern 2
  • → Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Regenerativ

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 250.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern

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