Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 25 Tagen
Der Freistaat Bayern unterstützt Unternehmen im Bereich Gütertransport beim Aufbau nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen im Bereich Gütertransport.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 250.000 €.
Frist und Status
Anträge sind zu den in den jeweiligen Förderaufrufen festgelegten Terminen einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Niederlassung oder Betriebsstätte im Freistaat Bayern, die im Bereich Gütertransport tätig sind.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern
Wer kann Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern beantragen?
Unternehmen im Bereich Gütertransport
Wie hoch ist die Förderung bei Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern?
Förderbetrag: bis 250.000 €. Förderquote: 40 %.
Bis wann kann man Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern beantragen?
Anträge sind zu den in den jeweiligen Förderaufrufen festgelegten Terminen einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 250.000 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern